Weiterbildung Personenverkehr (BUS) nach BKrFQG
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist in Kraft getreten und führt zu einigen Änderungen im gewerblichen Personenverkehr.
Wer nach dem 09.09.2008 erstmals eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, und DE erworben hat, darf Kraftfahrzeuge der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen im gewerblichen Personenverkehr nur noch mit einer Zusatzqualifikation führen.
Führerscheininhaber der Klassen D1, D1E, D,und DE die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben haben, müssen gemäß § 5 BKrFQG, wenn sie im gewerblichen Personenverkehr fahren möchten, eine Weiterbildung bis zum 09.09.2013 nachweisen, spätestens jedoch bis zum 09.09.2015 (Übergangsfrist) angepasst an die Gültigkeit bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis.
Die Weiterbildung besteht aus 35 Zeitstunden und kann in einem Blockunterricht von einer Woche (5 Tage zu je 7 Stunden) oder in 5 Seminaren zu je 7 Stunden innerhalb 5 Jahren aufgeteilt werden.
Lehrgangsinhalte:
Modul 1: Technik und Umwelt
Modul 2: Fahrgäste
Modul 3: Sozialvorschriften
Modul 4: Sicherheit und Unfälle
Modul 5: Wirtschaft und Gesundheit
Zusatzinfo
Anmeldung: Laden Sie das Anmeldeformular unter der Rubrik DOWNLOADS herunter und senden es ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder Mail an uns zurück. Gern schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu.
Ansprechpartner:
Jens Hoffmann, stv. Fahrschulleiter, Tel: 05121 7832-31
Eva Wunram, Verwaltung Fahrschule, Telefon: 05121 7832 - 28
oder per Mail an: fahrschule@deula-hildesheim.de
Unterkunft
Bei uns ist auf Wunsch die Unterkunft in Einzel,- Doppel- oder Mehrbettzimmern möglich - unser Küchenteam versorgt Sie mit abwechslungsreicher Vollverpflegung.
Bei täglicher An- und Abreise ist die Mittagsverpflegung möglich.
Termine
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