Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!

Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.

Verwaltungs- und betriebseigene Prüfung zum Straßenwärter für kommunale Bauhöfe in SH

Grundlage: TVöD (§ 5 Entgeltordnung) für den Bereich KAV SH

Ziel

Verwaltungs- und betriebseigene Prüfung zum Straßenwärter für ungelernte Bauhof-Mitarbeiter mit Ziel der Höherqualifizierung in Entgeltgruppe 5 und höher

Zielgruppe

Gemäß § 5 TV-Lohngruppenverzeichnis des TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH sowie § 4 der Richtlinie, die für die Durchführung der verwaltungs- und betriebseigenen Prüfung: ungelernte Beschäftigte, die längere Zeit die Tätigkeit eines gelernten Beschäftigten ausgeübt haben und nach Ablegung der entsprechenden verwaltungs- und betriebseigenen Prüfung voraussichtlich weiter die Aufgaben eines gelernten Beschäftigten auszuüben haben, die Möglichkeit zu geben, die tarifliche Vergütung eines gelernten Beschäftigten gewährt zu bekommen.

Zulassung (siehe auch Anlage 2 zu Richtlinien für verwaltungs- und betriebseigene Prüfungen)

  • Vollendung 23. Lebensjahr
  • mindestens dreijährige Beschäftigung mit einschlägigen Tätigkeiten des Straßenwärters. Die dreijährige Beschäftigung soll in der Regel in dem Betrieb, in dem die/der Beschäftigte tätig ist, verbracht sein. Als einschlägige Tätigkeit gilt nicht schon allein die mechanische Bedienung von Arbeits- oder Werkzeugmaschinen.
  • Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Arbeitgeber.

Vorab notwendige Befähigungen gemäß DGUV (max. 10 Jahre alt, ansonsten Fortbildung erforderlich)

Der LKW-Führerschein Klasse C mit CE ist nicht zwingend erforderlich. 

Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung (in 2 Wochen Präsenz)

  • Arbeitsmaschinen im Grünflächenbereich
  • Anforderungen der DGUV-Unfallverhütungsvorschriften bei Arbeitsgeräten
  • Baum- und Wegekontrolle
  • Garten- und Landschaftspflege
  • Baumpflanzung + Baum-, Gehölz- und Heckenpflege + Schnitttechniken
  • Rasen-Pflege inkl. Mähtechnik + Bodenproben + Düngung (Grundkurs)
  • Instandsetzung von Pflasterflächen und von befestigten Flächen sowie Asphalt-Kleinreparaturen
  • Baustellensicherung, Ladungssicherung
  • Praxis Schilder aufstellen
  • PSA inkl. Gehör-, Gesichts- und Sonnenschutz (1/2 Tag)
  • Winterdienst (1/2 Tag; inkl. aktuelle Streutechniken / Streustoffe; Einsatzschwerpunkte; Dokumentation / Protokollierung)
  • Umweltschutz inkl. Mülltrennung, Müllentsorgung, Artenschutz (1/2 Tag)
  • Prüfungsvorbereitung (1/2 Tag)

Prüfungsanforderungen

Nachweisen, die bei einem Straßenwärter gebräuchlichen Handgriffe und Fertigkeiten mit genügender Sicherheit ausüben und die notwendigen Fachkenntnisse zu besitzen. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten müssen den an einen Beschäftigten der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 zu stellenden fachlichen Anforderungen entsprechen.

Die Prüfung soll von den Gegebenheiten der Betriebspraxis ausgehen. Sie besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Das Hauptgewicht ist auf den praktischen Teil zu legen, in dem der Beschäftigte durch eine geeignete Arbeitsprobe sein praktisches Können nachzuweisen hat.

mehr Details / anmelden

Preis

1.690,00 € inkl. Mittagsverpflegung für das Jahr 2025

Dauer

10 Tage; täglich von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Termine

05.05.2025 - 09.05.2025 und weiter vom 02.06.2025 bis 06.06.2025
01.12.2025 bis 12.12.2025

Hinweis

Im Anschluss an den Lehrgang findet eine Prüfung vor der Prüfungskommission des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein (KAV-SH) statt. Diese besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Multiple-Choice-Fragen, Dauer: maximal 2 Stunden) und einer praktischen Prüfung (drei Prüfungselemente, Dauer: insgesamt maximal 4 Stunden).

zurück zur Übersicht