Achtung Transportunternehmer: Absenkung der Gewichtsgrenze auf 2,5 t. im grenzüberschreitenden Güterverkehr

Westerstede

Ab dem 21. Mai 2022 unterliegen alle grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM) der Genehmigungs-/Lizenzpflicht nach Marktzugangsverordnung (VO 1072/2009).

Vor dem Inkrafttreten des Mobilitätspaktes 1 (MP1) lag die Gewichtsgrenze noch bei 3,5 t zGM.

Für den Bereich der Berufszugangsverordnung (1071/2009) gelten die Vorschriften für innerstaatliche Beförderung – wie bisher – für Fahrzeuge ab 3,5 t.

Für grenzüberschreitende Beförderungen sind die Vorschriften ab dem 21. Februar 2022 für Fahrzeuge ab 2,5 t zGM anzuwenden. D.h. Unternehmer müssen für Beförderungen in der EU sowohl die persönliche, die finanzielle als auch die fachliche Eignung entsprechend nachweisen und über eine Niederlassung verfügen.

Die DEULA bietet die Vorbereitung für die „Fachkunde Güterkraftverkehr“ ab dem 21.02.2022 an.

Link: deula.stage-x.de/versions/kursmanagement_v3/firmenportal/v1.0/index.php