Anmeldung

Die Anmeldung zu den Seminaren muss in Textform erfolgen und ist rechtsverbindlich. Dies kann insbesondere über unser Online-Anmeldeformular erfolgen. Erst mit einer Anmeldebestätigung der DEULA Schleswig-Holstein GmbH kommt der Vertrag mit dem Teilnehmer / der Teilnehmerin zustande. Die DEULA Schleswig-Holstein GmbH ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen, eine Anmeldung zu einem Lehrgang abzulehnen. Der Teilnehmer erhält von uns eine Anmeldebestätigung, die den Vertragsabschluss bestätigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die angegebenen Lehrgangsgebühren auf unserer Website gelten für das aktuelle Geschäftsjahr. Wir behalten uns vor, eine Anpassung der Gebühren für das kommende Geschäftsjahr vorzunehmen. Der endgültige Preis ist von der Einladung zum Seminar bzw. von der Rechnung zu entnehmen. Auch bei einer Kostenübernahme durch Dritte, haftet der Anmeldende für alle Kosten.


Rücktrittsrecht

Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht des Verbrauchers gelten folgende vertragliche Stornierungsregelungen. Die Abmeldung muss in Textform erfolgen. Für die Einhaltung der Fristen ist das Datum der Absendung der Abmeldung durch den Teilnehmer maßgeblich, wobei Abmeldungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (z.B. am Wochenende) erst am darauffolgenden Werktag als zugegangen gelten.

1. Grundsatzregelung (für alle nicht unter Ziffer 2 genannten Seminare):

  • Bis 14 Tage vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich.
  • Bei einem Rücktritt, der uns zwischen 14 und drei Werktagen vor Seminarbeginn erreicht, werden 50 % der Seminarkosten berechnet.
  • Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 3 Werktage vor Lehrgangsbeginn) behalten wir uns vor, 100 % der Kosten in Rechnung zu stellen.

2. Abweichende Fristen und Regelungen für spezielle Lehrgänge:

Für die nachfolgend genannten Lehrgänge gelten abweichende Stornierungsfristen und ggf. gesonderte Kostenregelungen. Maßgeblich ist stets die jeweils angegebene Frist vor dem jeweiligen Lehrgangs- oder Modulbeginn:

LehrgangFrist für kostenfreien RücktrittStornogebühr bei späterem Rücktritt
AS-Baum I / AS Baum IIbis 28 Tage vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Beschleunigte Grundqualifikation im Güter- oder Personenverkehrbis 28 Tage vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Fahrlehrer-Grundausbildung Kl. BE , Kl. CE oder Kl. Abis 12 Wochen vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Fahrschulebis 28 Tage vor BeginnAnsonsten werden 1.000,00 € (pauschal) berechnet.
Fachkraft für Arbeitssicherheitbis 6 Wochen vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
FLL-zertifizierter Baumkontrolleurbis 28 Tage vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Jägerausbildungbis 12 Wochen vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Meisterprüfung Teil III und IVbis 28 Tage vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Bachelor Professional für Straßenbetriebsmanagementbis 12 Wochen vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).

3. Absage durch die DEULA Schleswig-Holstein GmbH:

Die DEULA Schleswig-Holstein GmbH ist berechtigt, bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu Beginn des Seminars das Seminar zu verschieben oder abzusagen. Die DEULA Schleswig-Holstein GmbH ist dabei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin hieraus Ansprüche ableiten kann. Die bereits bezahlten Kosten werden dem Teilnehmer / der Teilnehmerin zurückerstattet. 

Kündigung

  • Die ordentliche Kündigungs wird ausgeschlossen.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  • Ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin kann - wenn eine Förderung nach dem SGB II bzw. SGB III gewährt wird - aus wichtigem Grund (z.B. Arbeitsaufnahme) kündigen.
  • Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch die DEULA Schleswg-Holstein GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn mangelnde Leistungen oder hohe Fehlzeiten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin vorliegen. Fernbleiben von Lehrgängen führt nicht zu einer Reduzierung der Ausbildungskosten. Ebenso liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin grob oder wiederholt die Seminare stört. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht hierbei nicht. Die fristlose Kündigung muss unter Angaben des Grundes erfolgen. 
  • Die Kündigung hat schriftlich an die Geschäftsleitung der DEULA Schleswig-Holstein GmbH zu erfolgen. Lehrkräfte sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen befugt.

Haftung

  • Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Für den Seminarerfolg haftet die DEULA Schleswig-Holstein GmbH nicht.
  • Eine Haftung der DEULA Schleswig-Holstein GmbH auf Schadensersatz ist ausgeschlossen bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit nicht vertragswesentliche Pflichten betroffen sind. Als vertragswesentlich werden die Pflichten zur Durchführung von Veranstaltungen sowie die Rückerstattung von Teilnehmergebühren bei Ausfall von Veranstaltungen angesehen. 
  • Im Falle einer Schadensersatzpflicht haftet jedoch die DEULA Schleswig-Holstein GmbH nur wegen Schäden, die DEULA Schleswig-Holstein GmbH bei Vertragsabschluss vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können.
  • Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungshilfen der DEULA Schleswig-Holstein GmbH.
  • Die vorstehenden Einschränkungen gelten jedoch nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
  • Für die persönlichen Gegenstände von Teilnehmerinnen und Teilnehmern übernimmt die DEULA Schleswig-Holstein GmbH keinerlei Haftung.
  • Die DEULA Schleswig-Holstein GmbH übernimmt keine Haftung für Folgekosten, die sich aus einer kurzfristigen Absage eines Lehrgangs z.B. wetterbedingt oder bei Ausfall des Ausbilders / der Ausbilderin, ergeben können.

Urheberrecht

Die ausgegebenen und zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Seminarunterlagen oder Teilen verbleiben der DEULA Schleswig-Holstein. Eine audio- und/oder -visuelle Aufnahme irgendeines Teils der Seminare ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Teilnehmer an Seminaren mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer des Seminars ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.

Allgemeines

Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Seminarabwicklung und für spätere Informationen durch die DEULA Schleswig-Holstein GmbH in der EDV erfasst und verarbeitet werden. Er ist informiert und einverstanden, dass die Eingänge Video überwacht werden.
Die Hausordnung wird am 1. Unterrichtstag ausgehändigt und ist einzuhalten. Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss vom Seminar führen.
Die Unterrichtszeiten sind bindend. Minderjährige benötigen für Fehlzeiten eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch.
Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten für Sachschäden und Seminarkosten.
Sondervereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die DEULA Schleswig-Holstein GmbH.