Anmeldung

Die Anmeldung zu den Seminaren muss in Textform erfolgen und ist rechtsverbindlich. Dies kann insbesondere über unser Online-Anmeldeformular erfolgen. Erst mit einer Anmeldebestätigung der DEULA Schleswig-Holstein GmbH kommt der Vertrag mit dem Teilnehmer / der Teilnehmerin zustande. Die DEULA Schleswig-Holstein GmbH ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen, eine Anmeldung zu einem Lehrgang abzulehnen. Der Teilnehmer erhält von uns eine Anmeldebestätigung, die den Vertragsabschluss bestätigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die angegebenen Lehrgangsgebühren auf unserer Website gelten für das aktuelle Geschäftsjahr. Wir behalten uns vor, eine Anpassung der Gebühren für das kommende Geschäftsjahr vorzunehmen. Der endgültige Preis ist von der Einladung zum Seminar bzw. von der Rechnung zu entnehmen. Auch bei einer Kostenübernahme durch Dritte, haftet der Anmeldende für alle Kosten.


Rücktrittsrecht

(1) Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht des Verbrauchers gelten folgende vertragliche Stornierungsregelungen. Die Abmeldung muss in Textform erfolgen. Für die Einhaltung der Fristen ist das Datum der Absendung der Abmeldung durch den Teilnehmer maßgeblich, wobei Abmeldungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (z.B. am Wochenende) erst am darauffolgenden Werktag als zugegangen gelten.

(2) Wenn die von einem Teilnehmer/ einer Teilnehmerin beantragte Förderung nach dem SGB II bzw. SGB III nicht erfolgt, wird dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin bei Rücktritt vor Beginn des Seminars ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt.

1. Grundsatzregelung (für alle nicht unter Ziffer 2 genannten Seminare):

Bedingungen für Geschäftskunden (B2B)

(1) Eine Abmeldung ist bis 14 Kalendertage vor Beginn des Seminars kostenfrei möglich.

(2) Bei einer Abmeldung ab dem 13. Kalendertag bis zum 3. Werktag vor Seminarbeginn werden 50 % der vereinbarten Seminargebühr fällig.

(3) Bei einer Abmeldung weniger als 3 Werktage vor Seminarbeginn sowie bei Nichterscheinen berechnen wir 100 % der vereinbarten Seminargebühr.

(4) Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer aus in seiner Person liegenden Gründen, insbesondere wegen Krankheit, an der Teilnahme gehindert ist.

(5) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Der Vertragspartner kann bis zum Seminarbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr.

(7) Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Veranstalters.

Bedingungen für Verbraucher (B2C)

(1) Eine Abmeldung ist bis 14 Kalendertage vor Beginn des Seminars kostenfrei möglich.

(2) Bei einer Abmeldung ab dem 13. Kalendertag bis zum 3. Werktag vor Seminarbeginn berechnen wir 50 % der vereinbarten Seminargebühr.

(3) Bei einer Abmeldung weniger als 3 Werktage vor Seminarbeginn sowie bei Nichterscheinen berechnen wir 100 % der vereinbarten Seminargebühr.

(4) Die vorstehenden Pauschalen gelten auch dann, wenn der Teilnehmer aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, an der Teilnahme gehindert ist.

(5) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zum Beginn des Seminars kostenfrei einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr.

(7) Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben von dem Vorgenannten unberührt.

(8) Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Veranstalters.

2. Abweichende Fristen und Regelungen für spezielle Lehrgänge:

Für die nachfolgend genannten Lehrgänge gelten abweichende Stornierungsfristen und ggf. gesonderte Kostenregelungen. Maßgeblich ist stets die jeweils angegebene Frist vor dem jeweiligen Lehrgangs- oder Modulbeginn:

LehrgangFrist für kostenfreien RücktrittStornogebühr bei späterem Rücktritt
AS-Baum I / AS Baum IIbis 28 Tage vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Bachelor Professional für Straßenbetriebsmanagementbis 12 Wochen vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Beschleunigte Grundqualifikation im Güter- oder Personenverkehr, sowie die Umsteiger-Qualifikationbis 28 Tage vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Fachkraft für Arbeitssicherheitbis 6 Wochen vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Fahrlehrer-Grundausbildung Kl. BE , Kl. CE oder Kl. Abis 12 Wochen vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Fahrschulebis 28 Tage vor BeginnAnsonsten werden 1.000,00 € (pauschal) berechnet.
FLL-zertifizierter Baumkontrolleurbis 28 Tage vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Jägerausbildungbis 12 Wochen vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).
Meisterprüfung Teil III und IV, sowie Geprüfte/r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführungbis 28 Tage vor BeginnEs gelten die allgemeinen Regelungen (50 % bzw. 100 %).

3. Absage durch die DEULA Schleswig-Holstein GmbH:

Die DEULA Schleswig-Holstein GmbH ist berechtigt, bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu Beginn des Seminars das Seminar zu verschieben oder abzusagen. Die DEULA Schleswig-Holstein GmbH ist dabei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin hieraus Ansprüche ableiten kann. Die bereits bezahlten Kosten werden dem Teilnehmer / der Teilnehmerin zurückerstattet. 

Kündigung

(1) Die ordentliche Kündigung wird ausgeschlossen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin kann – wenn eine Förderung nach dem SGB II bzw. SGB III gewährt wird – aus wichtigem Grund (z. B. Arbeitsaufnahme) kündigen.

(4) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch die DEULA Schleswig-Holstein GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn mangelnde Leistungen oder hohe Fehlzeiten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin vorliegen.

Mangelnde Leistungen oder hohe Fehlzeiten in diesem Sinne liegen vor, wenn das Erreichen des Lehrgangsziels hierdurch nachweislich gefährdet ist oder gesetzliche, behördliche oder zertifizierungsrelevante Vorgaben (insbesondere Mindestanwesenheitszeiten) für den erfolgreichen Abschluss nicht mehr erfüllt werden können.

Fernbleiben von Lehrgängen führt nicht zu einer Reduzierung der Ausbildungskosten. Ebenso liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin grob oder wiederholt die Seminare stört. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht hierbei nicht. Die fristlose Kündigung muss unter Angabe des Grundes erfolgen.

(5) Die Kündigung hat schriftlich an die Geschäftsleitung der DEULA Schleswig-Holstein GmbH zu erfolgen. Lehrkräfte sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen befugt.

Haftung

(1) Unterricht und Übungen werden so gestattet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Für den Seminarerfolg haftet die DEULA Schleswig-Holstein GmbH nicht.

(2) Eine Haftung der DEULA Schleswig-Holstein GmbH auf Schadensersatz ist ausgeschlossen bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit nicht vertragswesentliche Pflichten betroffen sind. Als vertragswesentlich werden die Pflichten zur Durchführung von Veranstaltungen sowie die Rückerstattung von Teilnehmergebühren bei Ausfall von Veranstaltungen angesehen.

(3) Im Falle einer Schadensersatzpflicht haftet jedoch die DEULA Schleswig-Holstein GmbH nur wegen Schäden, die DEULA Schleswig-Holstein GmbH bei Vertragsabschluss vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der DEULA Schleswig-Holstein GmbH.

(5) Die vorstehenden Einschränkungen gelten jedoch nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(6) Für die persönlichen Gegenstände von Teilnehmerinnen und Teilnehmern übernimmt die DEULA Schleswig-Holstein GmbH keinerlei Haftung.

(7) Die DEULA Schleswig-Holstein GmbH übernimmt keine Haftung für Folgekosten, die sich aus einer kurzfristigen Absage eines Lehrgangs z. B. wetterbedingt oder bei Ausfall des Ausbilders/ der Ausbilderin ergeben können.

Urheberrecht

Die ausgegebenen und zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Seminarunterlagen oder Teilen verbleiben der DEULA Schleswig-Holstein. Eine audio- und/oder -visuelle Aufnahme irgendeines Teils der Seminare ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Teilnehmer an Seminaren mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer des Seminars ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.

Allgemeines

Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Seminarabwicklung und für spätere Informationen durch die DEULA Schleswig-Holstein GmbH in der EDV erfasst und verarbeitet werden. Er ist informiert und einverstanden, dass die Eingänge Video überwacht werden.
Die Hausordnung wird am 1. Unterrichtstag ausgehändigt und ist einzuhalten. Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss vom Seminar führen.
Die Unterrichtszeiten sind bindend. Minderjährige benötigen für Fehlzeiten eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch.
Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten für Sachschäden und Seminarkosten.
Sondervereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die DEULA Schleswig-Holstein GmbH.

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Seminar- und Veranstaltungsräumen der DEULA Schleswig-Holstein GmbH sowie für die Überlassung von Unterkünften und Gästezimmern zur Beherbergung und alle damit verbundenen weiteren Leistungen des Hauses.


Textform und Bestätigung

Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages sowie Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail, Brief). Eine Stornierung oder Änderung wird erst wirksam, wenn sie von der DEULA Schleswig-Holstein GmbH in Textform bestätigt wurde.

Rücktritt und Stornierung

Ein Rücktritt des Kunden ist bis 10 Tage vor dem Veranstaltungs- oder Anreisedatum kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung bis zu 48 Stunden vor der Veranstaltung oder Anreise berechnet die DEULA Schleswig-Holstein GmbH 50% der vertraglich vereinbarten Gesamtkosten. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin, fallen 80 % der Gesamtkosten an. Im Falle einer Nichtanreise (No-Show) ohne vorherige Absage werden 80 % der Raummiete bzw. Übernachtungskosten sowie 100% der vereinbarten Verpflegungskosten in Rechnung gestellt.

Haftung

Die DEULA Schleswig-Holstein GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist auf Schäden begrenzt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für eingebrachte Gegenstände, Wertsachen oder die private Garderobe der Teilnehmer und Gäste übernimmt die DEULA Schleswig-Holstein GmbH keine Haftung. Der Kunde bzw. Mieter haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Teilnehmer oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.