Nach der Anmeldung: Nächste Schritte & Prüfungen
Sie haben sich angemeldet – das freut uns sehr! Damit Ihr Weg zum Führerschein reibungslos verläuft, sind jetzt ein paar wichtige Schritte nötig. Hier erfahren Sie, was nach der Anmeldung passiert und welche Voraussetzungen Sie für die Prüfungen erfüllen müssen.
Führerscheinantrag stellen
Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung senden wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen für den Führerscheinantrag zu. Damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet wird, reichen Sie bitte folgende Dokumente bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle ein:
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Aktueller Sehtest
- Ein biometrisches Passbild
Zusätzliche Unterlagen je nach Führerscheinklasse:
- LKW-Führerschein (Klassen C/C1): Zusätzlich ein augenärztliches Gutachten und eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung.
- Bus-Führerschein (Klassen D/D1): Zusätzlich ein augenärztliches und ein leistungspsychologisches Gutachten sowie eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung.
Wichtig: Reichen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich bei der Führerscheinstelle ein, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ohne einen genehmigten Antrag ist eine Prüfungszulassung nicht möglich.
Begleitetes Fahren ab 17
Wenn Sie mit 17 Jahren Auto fahren möchten, müssen Sie den Antrag für begleitetes Fahren gleichzeitig mit Ihrem Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle stellen. Geben Sie hierbei bereits mindestens eine Begleitperson an. Weitere Personen können später problemlos nachgetragen werden.
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
- Namentlich in Ihrer Prüfbescheinigung eingetragen
Wichtig: Begleitpersonen benötigen keine spezielle Ausbildung, müssen aber während der Fahrt selbst fahrtüchtig sein (0,5-Promille-Grenze beachten und kein Einfluss von Drogen).
Fremdsprachige Prüfungen
Sie möchten Ihre Theorieprüfung in einer anderen Sprache ablegen? Das ist möglich! Bitte beachten Sie, dass Sie die gewünschte Fremdsprache unbedingt im Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle beantragen müssen.
Folgende Sprachen stehen zur Auswahl:
- Englisch
- Französisch
- Griechisch
- Hocharabisch
- Italienisch
- Kroatisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Spanisch
- Türkisch
Voraussetzungen für Ihre Prüfungen
Unsere Ausbildung ist als Kompaktkurs konzipiert. Unter den richtigen Voraussetzungen können wir Ihnen ermöglichen, Ihre Prüfungen möglichst innerhalb des Kurszeitraums abzulegen.
Für die Zulassung zur theoretischen und praktischen Prüfung sind folgende Punkte unerlässlich:
- Ihr Führerscheinantrag muss genehmigt sein.
- Sie haben an allen gesetzlich vorgeschriebenen Theorie- und Praxisstunden vollständig teilgenommen.
- Sie haben die Prüfungsreife in Theorie und Praxis erreicht.
Hinweis: Sollten Sie während des Kurses krankheitsbedingt fehlen oder einzelne Unterrichtseinheiten versäumen, kann die Durchführung beider Prüfungen innerhalb des Kurszeitraums möglicherweise nicht garantiert werden.
Wiederholungsprüfungen
Sollten Sie die theoretische und/oder praktische Prüfung nicht auf Anhieb bestehen oder die Voraussetzungen nicht erfüllen, beachten Sie bitte, dass unsere laufenden Ausbildungskurse stets Vorrang haben. Eine Wiederholungsprüfung können wir Ihnen daher nur bei freien Kapazitäten ermöglichen.