M E I S T E R -BAföG
Ihre Aufstiegsfortbildungsförderung 

www.ib-sh.de
0431 - 99054444

Für wen?
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung

Für welche Lehrgänge?
berufliche Aufstiegsfortbildungen und öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungen (Vollzeit max. 3 Jahre, Teilzeit max. 4 Jahre)

Wieviel?
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) bis zu Euro 15.000,00 und eine Förderung für das Meisterprüfungsprojekt/die fachpraktische Arbeit bis zur Hälfte der entstandenen Materialkosten (höchstens Euro 2.000,00) beantragen. Der Maßnahmebeitrag und das Meisterprüfungsprojekt werden als Zuschuss und Darlehen gewährt. Der Zuschussanteil beträgt 50 %. Über den jeweiligen Differenzbetrag besteht ein Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KfW Bankengruppe.

WICHTIG
Bei Maßnahmen in Vollzeitform wird zusätzlich ein monatlicher Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs als Vollzuschuss gewährt.

Gründen oder übernehmen Geförderte nach bestandener Abschlussprüfung innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme im Inland ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz oder erweitern einen bestehenden Gewerbebetrieb und tragen sie dafür überwiegend die unternehmerische Verantwortung, wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag das bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige gewordene Restdarlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe erlassen.

Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin
Lena Ehlers | 04331/847913 |