Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!
Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.
Fahrlehrerausbildung
Sie werden zum Fahrlehrer ausgebildet. Das Modul 1 enthält die Fahrlehrer-Grundausbildung Kl. BE mit allen gesetzlich geforderten Inhalten. Das Modul 2 enthält die Erweiterung zum Fahrlehrer Kl. A, das Modul 4 die Erweiterung zum Fahrlehrer Kl. CE und das Modul 3 den für die Grundausbildung notwendigen Führerschein Klasse BE.
Als Vorraussetzungen für die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung gelten
laut Fahrlehrergesetz §2:
1. … mind. 21 Jahre alt sein. (Lehrgangsbeginn ca. 9 Monate vorher möglich)
2. ... geistig und körperlich geeignet sein. (Ärztliche Untersuchung mit den Voraussetzungen für den Erwerb der Führerscheinklasse C1.)
3. … fachlich und pädagogisch geeignet sein (Nachweis über die Fahrlehrerprüfungen).
4. ... darf nicht unzuverlässig erscheinen (erweitertes Führungszeugnis).
5. ... eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf besitzen. Alternativ: gleichwertige Vorbildung, z. B. Fachhochschulreife oder Abitur.
6. ... im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse sein, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll, also BE für Modul 1 und zusätzlich A für Modul 2.
7. ... die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 3 Jahren besitzen und für die zusätzliche Fahrlehrerlaubnis der Klasse A seit mind. 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2 besizten.
8. … über die für die Ausübung als Fahrlehrer erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Modul 1: Fahrlehrer-Grundausbildung Kl. BE – 40 Wochen zzgl. 18 Wochen Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule
- Verkehrsverhalten
- Umweltschutz
- Fahren
- Recht
- Verkehrspädagogik
- Technik
Nach Abschluss der 8-monatigen Ausbildung folgt eine dreiteilige Prüfung der fachlichen Eignung (fahrpraktischer Teil und eine Fachkundeprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen
Teil besteht). Wenn die Prüfungen bestanden sind, erhält der Bewerber eine Anwärterbefugnis. Die 2. Ausbildungsphase findet in einer sog. Ausbildungsfahrschule statt, sie dauert 4 Monate und wird zweimalig zur Reflexion unterbrochen. In diesen Tagen kommt der Bewerber zum Zweck eines Erfahrungsaustausches und zur Vorbereitung der letzten beiden pädagogischen Prüfungsteile in die Fahrlehrerfachschule zurück.
Modul 2: Fahrlehrer-Ausbildung Erweiterung Kl. A – 1 Monat mit 176 Unterrichtsstunden
Modul 3: Führerschein Kl. BE – 1 Woche
Modul 4: Fahrlehrerausbildung Kl. CE - 10 Wochen
Zusatzinfo
Förderung
Die Förderung ist für Arbeitssuchende als auch für Beschäftigte möglich! Die Lehrgangskosten können über diverse Förderprogramme z. B. Meisterbafög ganz oder teilweise übernommen werden.
Über einen Bildungsgutschein von Ihrer zuständigen Arbeitsagentur bzw. Jobcenter, können Sie die Teilnahme an o.g. Kurs gefördert bekommen.
Ihre Vorteile
In der Fahrschulausbildung gilt eine sehr hohe Bestehensquote im Vergleich mit dem Landes-durchschnitt durch Vollzeitausbildung mit intensiver Betreuung.
Abschlüsse
- Führerschein Kl. BE
- Fahrlehrer Kl. BE
- Fahrlehrer Kl. A
- Fahrlehrer Kl. CE
Preis
auf Anfrage
Dauer
je nach Modulauswahl