Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!
Gut zu wissen: Viele unserer Lehrgänge sind für Sie steuerfrei (umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21 bzw. 22 UStG).
Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.
Weiterbildung Güterverkehr Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Was fordert das Gesetz von Ihnen?
Das „neue“ Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) trat bereits am 01.10.06 in Kraft. Es regelt den Berufszugang für Lkw-Fahrer neu und wurde zum 10. September 2009 erstmalig wirksam.
Wer ist betroffen?
- Alle Fahrer, die im Güter- oder Werkverkehr gewerblich fahren und mit einem Fahrzeug unterwegs sind, für das die Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C oder CE erforderlich ist.
- Für alle gewerblich tätigen Lkw-Fahrer ist die regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen.
Die Weiterbildung wird durch 35 Zeitstunden Unterricht (ohne Prüfung) erworben.
Hier ergeben sich nun zwei unterschiedliche Möglichkeiten, diese 35 Stunden alle 5 Jahre nachzuweisen:
- 35 Stunden = 5 Tage à 7 Stunden im Block
- 5 Tage über 5 Jahre verteilt
Wann ist dieser Kurs nicht ausreichend?
Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse BE, C1 oder C erst nach dem 09.09.2009 erworben haben und weder eine IHK-Prüfung zur Grundqualifikation abgelegt noch eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen haben. In diesem Fall benötigen Sie zunächst die Beschleunigte Grundqualifikation. Weitere Informationen dazu finden Sie hier!
Inhalte
Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung, um rechtlich auf dem aktuellen Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse die Gefahren zu senken.
- Die EG Sozialvorschriften
- Ausnahmen von den EG Sozialvorschriften
- Lenk- und Ruhezeitenregelung
- Bedienung analoger und digitaler Kontrollgeräte
- Die Regelungen im Arbeitszeitgesetz
- Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
- Der Frachtvertrag bzw. das Frachtgerecht
- Transport besonderer Güter
- Mitführpflichten
Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu den Weiterbildungsmodulen an! Da die Teilnehmer 7 Tage vor Lehrgangsbeginn verpflichtend beim Ministerium gemeldet werden müssen, können kurzfristige Anmeldungen leider nicht berücksichtigt werden.
Abschluss
Sie erhalten den gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gültigen Nachweis "Weiterbildung Güterverkehr Modul 2".
Stornierungsbedingungen
Bitte beachten Sie vor Ihrer Anmeldung unsere verbindlichen Rücktrittsregelungen:
- Bis 14 Werktage vor Beginn: Kostenfreier Rücktritt möglich.
- 14 bis 3 Werktage vor Beginn: 50 % der Seminarkosten.
- Weniger als 3 Werktage vor Beginn: 100 % der Seminarkosten.
Eine Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail oder Post) erfolgen. Für den Zeitpunkt gilt der Eingang bei uns.
Wichtiger Hinweis zur Erkrankung:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Stornogebühren auch im Krankheitsfall berechnen müssen. Um sich gegen dieses finanzielle Risiko abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Seminar-Rücktrittsversicherung.
Ersatzteilnehmer:
Gerne können Sie jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen. In diesem Fall entfallen die Stornogebühren, sofern der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Seminarkosten übernimmt.
Förderung
Dieser Lehrgang kann über folgende Förderprogramme gefördert werden:
Preis
2026: 115,00 € | 2027: 118,00 € inkl. 2. Frühstück und Mittagessen (umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21 bzw. 22 UStG)
Dauer
1 Tag (7 Zeitstunden)
Termine
04.08.2026
15.09.2026
13.10.2026
24.11.2026
15.12.2026
05.01.2027
09.02.2027
16.03.2027
11.05.2027
29.06.2027
03.08.2027
07.09.2027
12.10.2027
16.11.2027
14.12.2027










