Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!

Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.

Befähigte Personen zur Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen

In der Betriebssicherheitsverordnung und der berufsgenossenschaftlichen Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D27" ist die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen vorgeschrieben. Jeder Betreiber dieser Maschinen ist verpflichtet sie regelmäßig zu prüfen und darüber Nachweis zu führen (Dokumentationspflicht).

Inhalte

Die befähigte Person: Voraussetzungen, Anforderungen, Haftungsfragen

Die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen:

  • Rechtsgrundlagen
  • EG-Maschinenrichtlinien/CE-Kennzeichnung
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D 27 und andere berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
  • allgemeine Prüfhinweise, Verfahrens- und Handhabungsfragen
  • Handhabung von Abnahmekontrollen/Prüfsiegel/Dokumentation
  • Praktische Übungen und Prüfungen am Gerät und Dokumentation in Arbeitsgruppen
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Zielgruppe

Meister und Ingenieure, die die Bereitstellung, den Einsatz und die Prüfungen der Maschinen organisieren. Werkstattpersonal, Monteure und Maschinenführer, die die Prüfungen durchführen.

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Preis

auf Anfrage

Dauer

2 Tage

Termine

auf Anfrage

Hinweis

Wir führen diesen Lehrgang für den Landesinnungsverband LandBauTechnik Nord durch. Anmeldungen und Abrechnung erfolgen über LandBauTechnik Nord 04841-893819.

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