Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!

Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.

Befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die berufsgenossenschaftliche Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (DGUV 100 - 500) erfordert die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln. Alle Betreiber von Anschlagmitteln sind verpflichtet, sie regelmäßig sachkundig zu prüfen – und darüber Nachweis zu führen (Dokumentationspflicht).

Inhalte

  • Rechtsgrundlagen
  • EG-Maschinenrichtlinie/CE-Kennzeichnung
  • EN-Normen, DIN-Normen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Beschaffenheit, Auswahl, Bereitstellung und Prüfung von Anschlagmitteln
  • Verschleißverhalten
  • Montage und Instandhaltung von Anschlagmitteln
  • Prüfung von Anschlagmittelmustern
  • Erstellung von Prüfprotokollen (Dokumentation)

Wichtige Informationen zu der Anmeldung von der Landesinnung LandBauTechnik Nord

  • Für eine Anerkennung zur befähigten Person ist eine abgeschlossene Ausbildung in Maschinentechnik/-kunde notwendig. Anmeldungen ohne Nachweis werden NICHT bearbeitet.
    Den Nachweis schicken Sie bitte separat an: 
  • Ein schriftlicher Rücktritt bis 1 Woche vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Danach wird der volle Betrag fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.

Zielgruppe

Meister und Ingenieure, die Bereitstellung, Einsatz und Prüfungen der Anschlagmittel organisieren, Werkstattpersonal, Monteure und Maschinenführer, die die Prüfung durchführen

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Preis

Auf Anfrage

Dauer

1 Tag mit 8 Unterrichtsstunden

Hinweis

Wir führen diesen Lehrgang für den Landesinnungsverband LandBauTechnik Nord durch. Anmeldungen und Abrechnung erfolgen über LandBauTechnik Nord 04841-893819.

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