Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!

Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.

Befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die berufsgenossenschaftliche Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (DGUV 100 - 500) erfordert die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln. Alle Betreiber von Anschlagmitteln sind verpflichtet, sie regelmäßig sachkundig zu prüfen – und darüber Nachweis zu führen (Dokumentationspflicht).

Zielgruppe

Meister und Ingenieure, die Bereitstellung, Einsatz und Prüfungen der Anschlagmittel organisieren,Werkstattpersonal, Monteure und Maschinenführer, die die Prüfung durchführen.

Inhalte

  • Rechtsgrundlagen
  • EG-Maschinenrichtlinie/CE-Kennzeichnung
  • EN-Normen, DIN-Normen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Beschaffenheit, Auswahl, Bereitstellung und Prüfung von Anschlagmitteln
  • Verschleißverhalten
  • Montage und Instandhaltung von Anschlagmitteln
  • Prüfung von Anschlagmittelmustern
  • Erstellung von Prüfprotokollen (Dokumentation)

Wichtige Informationen zu der Anmeldung von der Landesinnung LandBauTechnik Nord

  • Für eine Anerkennung zur befähigten Person ist eine abgeschlossene Ausbildung in Maschinentechnik/-kunde notwendig. Anmeldungen ohne Nachweis werden NICHT bearbeitet.
    Den Nachweis schicken Sie bitte separat an: 
  • Ein schriftlicher Rücktritt bis 1 Woche vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Danach wird der volle Betrag fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.

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Preis

Auf Anfrage

Dauer

1 Tag mit 8 Unterrichtsstunden

Hinweis

Wir führen diesen Lehrgang für den Landesinnungsverband LandBauTechnik Nord durch. Anmeldungen und Abrechnung erfolgen über LandBauTechnik Nord 04841-893819.

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