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Sachkundelehrgang Nagerbekämpfung nach Anhang I, Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung
Sachkundelehrgang Nagerbekämpfung als Zusatzlehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Rodentizide) nach Anhang I, Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung.
Voraussetzung:
Sachkundenachweis gemäß § 4 (1) Tierschutzgesetz inklusive Zertifikatsschulung für berufsmäßige Anwender gem. § 4 (1) Tierschutzgesetz und mindestens 3 Monate praktische Erfahrungen in der Nagetierbekämpfung
Grundlage:
Anhang I Nummer 3 der Gefahrstoffverordnung, TRGS 523 „Schädlingsbekämpfung
mit sehr giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen“
Inhalte:
- Einsatz von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen zur Nagetierbekämpfung
- Gefahrstoffrecht (Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung)
- Weitere Chemikaliengesetzgebung (CLP-Verordnung, ChemVerbotsV; REACH u.a.)
- Gefährlichkeitsmerkmale
- Grundlagen der Physiologie (von Nagern; des Blutes)
- Allgemeine Grundlagen der Toxikologie (LD50; Wirkstoffkunde, Pharmakokinetik, Pharmakodynamik)
- Wirkungsweise von Rodentiziden
- Arbeitsschutz inklusive Unfallverhütung
- Verhalten des Wirkstoffs im Nicht-Zielorganismus, Primär- und Sekundärvergiftungen
- Chemisches Verhalten der Schädlingsbekämpfungsmittel in der Umwelt
- Zulassung von Rodentiziden nach Biozidverordnung, Risikominderungsmaßnahmen
- Transport, Lagerung, Reinigung und Entsorgung der Präparate
- Alternative Bekämpfungsmethoden
Prüfung:
Sachkundeprüfung
Abschluss:
Sachkundenachweis gemäß Anhang I Teil 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Zielgruppe
Personen, die die Nagerbekämpfung durchführen, als ergänzende Zusatzausbildung gem. Gefahrstoffverordnung, Anhang I, Nr. 3* *(berufsmäßig bei anderen oder nicht nur gelegentlich / nicht nur in geringem Umfang im eigenen Betrieb (Lebensmittelbetrieb oder Einrichtung nach § 23 / § 35 Infektionsschutzgesetz))
Dauer
1 Tag mit 10 Unterrichtsstunden, inklusive Prüfung von 08:30 Uhr bis ca. 18:00 Uhr