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Sachkundelehrgang Nagerbekämpfung nach Anhang I, Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung

Sachkundelehrgang Nagerbekämpfung als Zusatzlehrgang zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Rodentizide) nach Anhang I, Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung.

Voraussetzung:
Sachkundenachweis gemäß § 4 (1) Tierschutzgesetz inklusive Zertifikatsschulung für berufsmäßige Anwender gem. § 4 (1) Tierschutzgesetz und mindestens 3 Monate praktische Erfahrungen in der Nagetierbekämpfung

Grundlage:
Anhang I Nummer 3 der Gefahrstoffverordnung, TRGS 523 „Schädlingsbekämpfung
mit sehr giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen“

Inhalte:

  • Einsatz von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen zur Nagetierbekämpfung
  • Gefahrstoffrecht (Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung)
  • Weitere Chemikaliengesetzgebung (CLP-Verordnung, ChemVerbotsV; REACH u.a.)
  • Gefährlichkeitsmerkmale
  • Grundlagen der Physiologie (von Nagern; des Blutes)
  • Allgemeine Grundlagen der Toxikologie (LD50; Wirkstoffkunde, Pharmakokinetik, Pharmakodynamik)
  • Wirkungsweise von Rodentiziden
  • Arbeitsschutz inklusive Unfallverhütung
  • Verhalten des Wirkstoffs im Nicht-Zielorganismus, Primär- und Sekundärvergiftungen
  • Chemisches Verhalten der Schädlingsbekämpfungsmittel in der Umwelt
  • Zulassung von Rodentiziden nach Biozidverordnung, Risikominderungsmaßnahmen
  • Transport, Lagerung, Reinigung und Entsorgung der Präparate
  • Alternative Bekämpfungsmethoden

Prüfung:
Sachkundeprüfung

Abschluss:
Sachkundenachweis gemäß Anhang I Teil 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
 

Zielgruppe

Personen, die die Nagerbekämpfung durchführen, als ergänzende Zusatzausbildung gem. Gefahrstoffverordnung, Anhang I, Nr. 3* *(berufsmäßig bei anderen oder nicht nur gelegentlich / nicht nur in geringem Umfang im eigenen Betrieb (Lebensmittelbetrieb oder Einrichtung nach § 23 / § 35 Infektionsschutzgesetz))

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Dauer

1 Tag mit 10 Unterrichtsstunden, inklusive Prüfung von 08:30 Uhr bis ca. 18:00 Uhr

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