Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!
Gut zu wissen: Viele unserer Lehrgänge sind für Sie steuerfrei (umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21 bzw. 22 UStG).
Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.
Sicherheitsbeauftragte/er
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-001 (bisherige BGR A1)
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen laut § 22 Sozialgesetzbuch VII Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Diese sollen den Unternehmer/in beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen und insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten sowie auf ihre Verhütung hinwirken. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert Kenntnisse im Arbeitsschutz.
Zielgruppe
Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
1. Tag – allgemeiner Teil:
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
2. Tag – spezieller Teil:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)
- Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Stornierungsbedingungen
Bitte beachten Sie vor Ihrer Anmeldung unsere verbindlichen Rücktrittsregelungen:
- Bis 14 Werktage vor Beginn: Kostenfreier Rücktritt möglich.
- 14 bis 3 Werktage vor Beginn: 50 % der Seminarkosten.
- Weniger als 3 Werktage vor Beginn: 100 % der Seminarkosten.
Eine Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail oder Post) erfolgen. Für den Zeitpunkt gilt der Eingang bei uns.
Wichtiger Hinweis zur Erkrankung:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Stornogebühren auch im Krankheitsfall berechnen müssen. Um sich gegen dieses finanzielle Risiko abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Seminar-Rücktrittsversicherung.
Ersatzteilnehmer:
Gerne können Sie jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen. In diesem Fall entfallen die Stornogebühren, sofern der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Seminarkosten übernimmt.
Preis
2026: 695,00 € | 2027: 715,00 € (umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21 bzw. 22 UStG)
Dauer
2 Tage
Termine
23.09.2026 bis 24.09.2026










