Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!
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Sicherheitsbeauftragte/er
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-001 (bisherige BGR A1)
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen laut § 22 Sozialgesetzbuch VII Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Diese sollen den Unternehmer/in beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen und insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten sowie auf ihre Verhütung hinwirken. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert Kenntnisse im Arbeitsschutz.
1. Tag – allgemeiner Teil:
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
2. Tag – spezieller Teil:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)
- Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Zielgruppe
Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Preis
675,00 € im Jahr 2025
Dauer
2 Tage
Termine
12.02.2025 bis 13.02.2025
24.09.2025 bis 25.09.2025