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Sicherheitsbeauftragte/er

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-001 (bisherige BGR A1)

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen laut § 22 Sozialgesetzbuch VII Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Diese sollen den Unternehmer/in beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen und insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten sowie auf ihre Verhütung hinwirken. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert Kenntnisse im Arbeitsschutz.

1. Tag – allgemeiner Teil:

  • Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
  • Arbeitsunfälle und ihre Folgen
  • Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
  • Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
  • Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
  • Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
  • Grundlagen der Arbeitssicherheit
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

2. Tag – spezieller Teil:

  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
  • Kraftbetriebene Arbeitsmittel
  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
  • Brandgefahren
  • Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)
  • Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
  • Flucht- und Rettungswege
  • Büro- und Bildschirmarbeitsplätze

Zielgruppe

Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

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Preis

675,00 € im Jahr 2025

Dauer

2 Tage

Termine

12.02.2025 bis 13.02.2025
24.09.2025 bis 25.09.2025

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