Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!

Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.

Tiertransporte - Befähigungsnachweis Pferde

Seit Januar 2008 muss beim Straßentransport von Pferden über 65 km ein EU-einheitlicher Befähigungsnachweis mitgeführt werden, wenn der Transport im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt (EU-VO 1/2005). Der bisherige Sachkundenachweis nach § 13 TierschutztransportVO gilt nicht mehr. 

Für wen ist die Teilnahme am Lehrgang mit abschließender Prüfung vorgeschrieben?

  • für Fahrer und Betreuer von Straßentransporten von Pferden inkl. pferdeartigen Tieren (Ausnahme: Transporte bis 65 km).
  • Nicht nur gewerbliche Fahrer sind betroffen! Es ist ausreichend, wenn mit dem Transport ein Gewinn bzw. Verlust entsteht oder ein Gewinn angestrebt wird. Entscheidend für eine wirtschaftliche Tätigkeit ist beispielsweise ob eine steuerliche Veranlagung oder Eintragung in ein öffentliches Register vorliegt (z.B. Landwirte beim Transport der eigenen Tiere, Reitvereine, therapeutische Reitbetriebe, Fahrten zu Auktionen, Fahrten zu überregionalen Turnieren)
  • Ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich für Hobbytierhalter/Transporte zu Hobbyzwecken.

Hinweis: Personen mit "altem Sachkundenachweis" oder mit vor 2007 erworbenen Abschlüssen (Fleischer, Ausbildungsrichtung Schlachten, Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger/Tierwirt, Tierarzt) können den Befähigungsnachweis nach erfolgreicher Teilnahme an einem halbtägigen Ergänzungslehrgang ebenfalls bei der DEULA erwerben. Abschlüsse ab 2007 werden von den Veterinärämtern meistens als Voraussetzung zum Befähigungsnachweis anerkannt.

Die praktische Prüfung ist nicht mehr Pflicht und wird nur auf Nachfrage des zuständigen Veterinäramtes durchgeführt. 

Inhalte

  • Warum ein Befähigungsnachweis für Tiertransporteure 
  • Grundkenntnisse des Körperbaus, der Körperfunktion, der Bedürfnisse und des Verhaltens von Pferden
  • Auswirkungen von Belastungen, Stressbewältigung 
  • Treiben und Leiten von Tieren, Be- und Entladen, Arbeitssicherheit 
  • Anforderungen an Transportfahrzeuge (kurze und lange Beförderung)
  • Rechtliche Vorschriften 
  • Auswirkungen der Fahrweise auf Tiere und Fleisch 
  • Beurteilung der Transportfähigkeit
  • Verhalten bei Zwischenfällen, Nottötungen von Tieren, Erste Hilfe 
  • Versorgung und Pflege von Tieren 

Für die bestandene theoretische Prüfung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die bundesweit gilt. Diese Bescheinigung reichen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt ein und Sie erhalten von dort den gewünschten "Führerschein" in deutscher und englischer Sprache. Dieser muss bei allen Transporten mitgeführt werden und kann bei schweren Verstößen eingezogen werden. 

Voraussetzungen
Für die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang und der theoretischen Prüfung sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich.
Für Anfänger wird im Vorfeld des Lehrgangs ein mehrwöchiges Praktikum unter sachkundiger Anleitung empfohlen.  

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Preis

auf Anfrage

Dauer

1 Tag von 09.00 - 18.00 Uhr

Hinweis

Bitte melden Sie sich hier ohne Termin an. Wir machen Ihnen einen Terminvorschlag, sobald die Teilnehmer-Mindestanzahl erreicht ist.

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