Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!
Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.
Fachkraft für Metalltechnik TQ 1 für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Metalltechnik
Fachkraft für Metalltechnik TQ 1 - Einfache Bauteile manuell und maschinell herstellen und fügen
Grundverständnis und Zusammenhänge bilden die Basis in der Grundstufe I der Fachfraft für Metalltechnik. Damit auch Quereinsteiger eine Chance haben im Metallbereich Fuß zu fassen, bieten wir ihnen einen Teilausschnitt (Teilqualifikation) aus dem Ausbildungsberuf „Fachfraft für Metalltechnik“ an. Im Rahmen dieser Teilqualifikation – TQ 1 einfache Bauteile manuell und maschinell herstellen und fügen, werden sie theoretisch und praktisch an alle anfallenden Tätigkeiten in diesen Bereichen herangeführt. Eine Umsetzung durch ein 4-wöchiges Betriebspraktikum festigt das erlernte Wissen und
Können.
Einsatzbereiche
Handwerk, Bau-Branche, Heizung, Sanitär, Anlagen- und Kontruktionsbau und Wohnwagenbau
Inhalte
- Herstellung von Bauteilen
- Werk- und Hilfsstoffe unterscheiden, einsetzen und entsorgen
- Betriebsbereitschaft überprüfen
- Fertigungsverfahren von Werkstücken
- trennen und umformen von Bauteilen - Wartung von Betriebmitteln
- Bestimmungen und Sicherheitsregeln
- Betriesstoffe auswählen, anwenden und entsorgen
- Betriebsmittel pflegen, warten und inspizieren
- Dokumentation - Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen und anwenden
- Transportgut absetzten, lagern und sichern - Montage und Demontage von Bauteilen und Baugruppen
- Schraubverbindungen unter Berücksichtigung der Montagerichtlinien herstellen
- nichtlösbare Verbindungen, insbesondere durch Kleben, Nieten oder Schweißen, herstellen
Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- persönliche Eignung des Teilnehmers
- Deutsch in Wort und Schrift (mindestens B1)
Förderung möglich über
- Bildungsgutschein von Ihrer zuständigen Arbeitsagentur/Jobcenter
- Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst (BFD) etc.
Die Förderung ist sowohl für Arbeitsuchende, als auch für Beschäftigte möglich!
Dauer
16 Wochen (einschl. 4 Wochen Praktikum)