W E I T E R B I L D U N G S B O N U S   S C H L E S W I G - H O L S T E I N
www.ib-sh.de
0431 - 99052222

Für wen?
Erwerbstätige mit Wohnsitz / Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein

Ausgenommen sind folgende Personengruppen:

  • Erwerbstätige als Selbstständige und Auszubildende
  • Beamte/Beamtinnen und Beschäftigte in Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Mitarbeiter von kommunalen Bauhöfen)
  • Beamte/Beamtinnen und Beschäftigte in Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und der Ämter (z.B. Mitarbeiter von Stadtwerken / Abwasserbetrieben)

Für welche Lehrgänge?
berufliche Weiterbildung, die dem eigenen beruflichen Fortkommen bzw. der Weiterentwicklung dient

Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die

  • ein begleitendes Coaching bzw. Training beinhalten;
  • dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen dienen;
  • dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art dienen;
  • dem Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises dienen (z.B. AS-Baum-1 / AS-Baum-2; Teleskopstapler, Baumkontrolle, Spielplatzkontrolle etc.)

Wieviel?
gefördert werden 40% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro / Kalenderjahr

Wichtig

  • Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro bzw. unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig
  • Der Antrag ist online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen.
  • Die Kostenbeteiligung der Arbeitgeber/in muss sich mit mindestens 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen und muss die Differenz zwischen den geförderten 1.500 Euro zu den tatsächlichen Kosten des Seminars tragen.

Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin
Lena Ehlers | 04331/847913 |