W E I T E R B I L D U N G S B O N U S   S C H L E S W I G - H O L S T E I N
www.ib-sh.de
0431 - 99052222

Für wen?
Erwerbstätige mit Wohnsitz / Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein

Ausgenommen sind folgende Personengruppen:

  • Erwerbstätige als Selbstständige und Auszubildende
  • Beamte/Beamtinnen und Beschäftigte in Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Mitarbeiter von kommunalen Bauhöfen)
  • Beamte/Beamtinnen und Beschäftigte in Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und der Ämter (z.B. Mitarbeiter von Stadtwerken / Abwasserbetrieben)

Für welche Lehrgänge?
berufliche Weiterbildung, die dem eigenen beruflichen Fortkommen bzw. der Weiterentwicklung dient

Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die

  • ein begleitendes Coaching bzw. Training beinhalten;
  • dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen dienen;
  • dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art dienen;

Wieviel?
gefördert werden 60% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro / Kalenderjahr

Wichtig

  • Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig
  • Der Antrag ist online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen.
  • Die Kostenbeteiligung der Arbeitgeber/in muss sich mit mindestens 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen und muss die Differenz zwischen den geförderten 5.000 Euro zu den tatsächlichen Kosten des Seminars tragen.

Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin
Lena Ehlers | 04331/847913 |