Voraussetzungen
Als Voraussetzungen für die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung gelten
laut Fahrlehrergesetz §2:
- Mindestalter 21 Jahre
- geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung
- „...darf nicht unzuverlässig erscheinen“ (Führungszeugnis + Auszug aus dem Fahreignungsregister KBA- sprich Punkteauszug)
- min. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung
- die Fahrerlaubnisse Kl. B + BE besitzen (Kl. B mind. 3 Jahre lang)
- über erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
- innerhalb der letzten 3 Jahre nach §7 FahrlG zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein