B I L D U N G S U R L A U B

Für wen?
schleswig-holsteinische Arbeitnehmer/innen, Auszubildende sowie Beamte des Landes und der Kommunen

Anspruch?
fünf Tage (im Jahr) bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen

Voraussetzung?
Anerkennung des Bildungsträger von der zuständigen Stelle

Für welche Lehrgänge?
Als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen der DEULA:

Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin
Lena Ehlers | 04331/847913 |