B I L D U N G S U R L A U B
Für wen?
schleswig-holsteinische Arbeitnehmer/innen, Auszubildende sowie Beamte des Landes und der Kommunen
Anspruch?
fünf Tage (im Jahr) bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen
Voraussetzung?
Anerkennung des Bildungsträger von der zuständigen Stelle
Für welche Lehrgänge?
Als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen der DEULA:
- AS-Baum I (Motorsägenlehrgang)
- AS-Baum II (Motorsägenaufbaulehrgang)
- Ausbildungsfahrlehrer
- Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr/EU-Kraftfahrer Lkw (Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens 12 Wochen vor Beginn, damit wir die Beantragung fristgerecht für Sie erledigen können.)
- Beschleunigte Grundqualifikation - Umsteiger EU-Kraftfahrer im Personenverkehr
- Erbaumaschinen Großgeräte
- Fahrlehrerweiterbildung §53a
- Führerschein Klasse C und CE
- Gabelstapler
- Jägerausbildung
- Lichtbogenhandschweißen
- Meisterprüfung Teil IV - Ausbildung der Ausbilder
- Meisterausbildung Teil III - Betriebsführung (Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens 12 Wochen vor Beginn, damit wir die Beantragung fristgerecht für Sie erledigen können.)
- Minibagger/Radlader
- Pflanzenschutz für Anwender
- Schutzgasschweißen
- Weiterbildung Güterverkehr Module 1-5
- WIG-Schweißen
Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin
Lena Ehlers | 04331/847913 | E-Mail

