B I L D U N G S U R L A U B

Wer kann Bildungsurlaub beantragen?

  • Schleswig-Holstein: Beschäftigte, Auszubildende sowie Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen.
  • Hamburg: Für ausgewählte Lehrgänge liegt uns auch eine Anerkennung für Hamburger Beschäftigte, Auszubildende und Beamt/innen vor (Details siehe unten).

Anspruch?
Fünf Tage (im Jahr) bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen.

Voraussetzung?
Anerkennung des Bildungsträger von der zuständigen Stelle.

Für welche Lehrgänge?
Als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen der DEULA:

LehrgangAnerkennung in Schleswig-HolsteinAnerkennung in Hamburg
AS-Baum I (Motorsägenlehrgang)JaJa
AS-Baum II (Motorsägenaufbaulehrgang)JaNein
AusbildungsfahrlehrerJaNein
Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr/EU-Kraftfahrer LkwBei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens 12 Wochen vor Beginn, damit wir die Beantragung fristgerecht für Sie erledigen können.
Beschleunigte Grundqualifikation - Umsteiger EU-Kraftfahrer im PersonenverkehrJaNein
Einweisung für Brennholzwerberist beantragtNein
Erbaumaschinen GroßgeräteJaNein
Fahrlehrerweiterbildung §53aJaNein
FLL-zertifizierter Baumkontrolleurist beantragtNein
Führerschein Klasse C und CEJaJa
GabelstaplerJaNein
JägerausbildungJaJa
LichtbogenhandschweißenJaNein
Meisterprüfung Teil IIIJaNein
Meisterprüfung Teil IV - Ausbildung der AusbilderJaNein
Minibagger/RadladerJaNein
Pflanzenschutz für AnwenderJaNein
SchutzgasschweißenJaNein
Weiterbildung Güterverkehr Module 1-5JaNein
WIG-SchweißenJaNein

Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin
Lena Ehlers | 04331/847913 |