Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!
Gut zu wissen: Viele unserer Lehrgänge sind für Sie steuerfrei (umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21 bzw. 22 UStG).
Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.
Weiterbildung Personenverkehr Modul 1-5
Was fordert das Gesetz von Ihnen?
Das „neue“ Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) trat bereits am 01.10.06 in Kraft. Es regelt den Berufszugang für Busfahrer neu und wurde zum 10. September 2008 erstmalig wirksam.
Wer ist betroffen? Alle Fahrer, die im Personenverkehr gewerblich fahren und mit einem Fahrzeug unterwegs sind, für das die Fahrerlaubnis Klasse D oder DE erforderlich ist. Für alle gewerblich tätigen Busfahrer ist die regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen. Die Weiterbildung wird durch 35 Stunden Unterricht (je 60 Min.) alle 5 Jahre (ohne Prüfung) erworben. Hier ergeben sich nun zwei unterschiedliche Möglichkeiten, diese Weiterbildungen alle 5 Jahre nachzuweisen:
Die Weiterbildung wird durch 35 Zeitstunden Unterricht (ohne Prüfung) erworben.
Hier ergeben sich nun zwei unterschiedliche Möglichkeiten, diese 35 Stunden alle 5 Jahre nachzuweisen:
- 35 Stunden = 5 Tage à 7 Stunden im Block
- 5 Tage über 5 Jahre verteilt
Wann ist dieser Kurs nicht ausreichend?
Berufskraftfahrer im Personenverkehr, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10.09.2008 erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation gemäß BKrFQG. Diese kann durch den Lehrgang „Beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr
“ erlangt werden. Für Inhaber der alten Klasse 3 bzw. der Klassen BE/C1/C, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, wird eine „Beschleunigte Grundqualifikation – Umsteiger
“ angeboten.
Inhalte
Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Modul 4: Schadensprävention
Modul 5: Sicherheit für Ladung und Fahrgast
Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu den Weiterbildungsmodulen an! Da die Teilnehmer 7 Tage vor Lehrgangsbeginn verpflichtend beim Ministerium gemeldet werden müssen, können kurzfristige Anmeldungen leider nicht berücksichtigt werden.
Abschluss
Sie erhalten den gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gültigen Nachweis "Weiterbildung Personenverkehr Modul 1 - 5".
Stornierungsbedingungen
Bitte beachten Sie vor Ihrer Anmeldung unsere verbindlichen Rücktrittsregelungen:
- Bis 14 Werktage vor Beginn: Kostenfreier Rücktritt möglich.
- 14 bis 3 Werktage vor Beginn: 50 % der Seminarkosten.
- Weniger als 3 Werktage vor Beginn: 100 % der Seminarkosten.
Eine Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail oder Post) erfolgen. Für den Zeitpunkt gilt der Eingang bei uns.
Wichtiger Hinweis zur Erkrankung:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Stornogebühren auch im Krankheitsfall berechnen müssen. Um sich gegen dieses finanzielle Risiko abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Seminar-Rücktrittsversicherung.
Ersatzteilnehmer:
Gerne können Sie jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen. In diesem Fall entfallen die Stornogebühren, sofern der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Seminarkosten übernimmt.
Förderung
Dieser Lehrgang kann über den Weiterbildungsbonus von der Investitionsbank Schleswig-Holstein gefördert werden.
Preis
2026: 575,00 € | 2027: 590,00 € inkl. 2. Frühstück und Mittagessen (umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21 bzw. 22 UStG)
Dauer
5 Tage im Block oder als Tagesmodul wählbar










