Anmeldung zu Seminaren:
Die Anmeldung zu den Seminaren muss schriftlich erfolgen und ist rechtsverbindlich bis zur Anmeldebestätigung oder Absage durch die DEULA. Auch bei einer Kostenübernahme durch Dritte haftet der Anmeldende für alle Kosten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Erst mit der Anmeldebestätigung, rechtzeitig vor Seminarbeginn, kommt der Vertrag zustande.

Auftragsbestätigung bei Auftragsseminaren, Veranstaltungen und Vermietung von Seminarräumen / Hallen / Unterkünften:
Nach Ihrer Auftragsbestätigung ist unser Angebot rechtsverbindlich und der Vertrag kommt inklusive aller vereinbarten Leistungen zustande.

Zugangsvoraussetzungen bei Seminaren:
Der Teilnehmer gewährleistet, dass er die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Bei Auftragsseminaren gewährleistet der Arbeitgeber, dass seine an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Sofern Nachweise gemäß rechtlichen Vorgaben notwendig sind, sind diese vor Unterrichtsbeginn der DEULA vorzulegen. Liegen die Nachweise nicht vor und eine Teilnahme ist nicht möglich, behalten wir uns vor, 100 % der Kosten in Rechnung zu stellen.

Rücktrittsrecht bei Seminaren:
Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 14 Tage vor Seminarbeginn. Ansonsten werden 50 % der Seminarkosten und 100 % der Übernachtungs- und/oder Verpflegungskosten berechnet. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 3 Tage vor Seminarbeginn) behalten wir uns vor, 100 % der Kosten in Rechnung zu stellen. Dem Teilnehmer bleibt es überlassen, einen eventuellen geringeren Schaden nachzuweisen.

Bei Förderung durch die Arbeitsagentur / das Jobcenter oder durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gilt folgendes Rücktrittsrecht:
Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, längstens jedoch bis zum Seminarbeginn sowie bei Nichtförderung des Teilnehmers nach dem SGB. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es kann gekündigt werden erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen. Sofern ein Seminar in Abschnitten bzw. Modulen, die kürzer als drei Monate sind, durchgeführt wird, ist eine Kündigung zum Ende eines Abschnittes oder Moduls ebenfalls ohne Angabe von Gründen möglich.
Aufgrund von Arbeitsaufnahme kann das Seminar am letzten Tag vor Arbeitsbeginn vorzeitig beendet werden.

Rücktrittsrecht bei Vermietung von Seminarräumen / Hallen / Unterkünften sowie bei Veranstaltungen:
Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei einem Rücktritt bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden entstandene Sachkosten in Rechnung gestellt. Bei kurzfristen Absagen (weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn) behalten wir uns vor, 100 % der veranschlagten Kosten in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es überlassen, einen eventuellen geringeren Schaden nachzuweisen.

Kündigung:
Die DEULA ist berechtigt, bei mangelnden Leistungen sowie hohen Fehlzeiten des Teilnehmers das Seminar zu kündigen.

Die DEULA ist berechtigt, bei Unterschreitung einer von ihr bestimmten Mindestzahl von Seminarteilnehmern den Seminarbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben bzw. das Seminar abzusagen. Eine Absage kann auch sehr kurzfristig erfolgen, z. B. aus organisatorischen Gründen wie Erkrankung eines Referenten oder bei höherer Gewalt. In diesem Fall wird der Teilnehmer umgehend benachrichtigt. Der Teilnehmer ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet oder auf Wunsch des Teilnehmers für ein späteres Seminar gutgeschrieben. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden infolge der Seminarabsage, es sei denn diese beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters.

Grundsätzlich behält sich die DEULA das Recht des Austausches von Referenten vor.

Haftung:
Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Für den Seminarerfolg haftet die DEULA nicht.

Für private Sachen von Teilnehmern übernimmt die DEULA keine Haftung. Ausnahmen sind nur der Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Urheberrecht:
Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Seminarunterlagen oder Teilen verbleiben der DEULA. Eine audio- und/oder -visuelle Aufnahme irgendeines Teils der Seminare ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.

Teilnehmer an Seminaren mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer des Seminars ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.

Allgemeines:
Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Seminarabwicklung und für spätere Informationen durch die DEULA in der EDV erfasst und verarbeitet werden. Er ist informiert und einverstanden, dass die Eingänge aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.

Die Teilnehmer erkennen die Haus- und Unterrichtsordnung der DEULA als für sie verbindlich an. Die Haus- und Unterrichtsordnung kann auf der Homepage der DEULA (www.deula-waf.de) unter „Downloads“ eingesehen werden. Sie wird außerdem am 1. Unterrichtstag ausgehändigt. Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss vom Seminar führen.

Die Unterrichtszeiten sind bindend. Minderjährige benötigen für Fehlzeiten eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch.

Persönliche Daten dürfen ohne Einverständnis nicht an Personen oder Institutionen außerhalb der DEULA weitergegeben werden. Bei einer Förderung dürfen persönliche Daten an den Kostenträger weitergegeben werden.

Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Grobe oder wiederholte Verstöße und Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus dem Seminar führen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Kosten bleiben in voller Höhe fällig. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten für Sachschäden und Seminarkosten.

Sondervereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die DEULA.

Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen wirksam.
 

Stand: 28.02.2017