Individuelles Qualifizierungsprogramm für Ihre Mitarbeiter*innen – bis zu 100% förderfähig!

Wir haben mit dem „Modulbaukasten Grüne Berufe“ ein attraktives Angebot an Seminaren zusammengestellt, welche auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können.
Servicenummer der Arbeitsagentur: 0800 4 5555 20 → Maßnahmenummer 367 138 24

Wir bilden Ihre Mitarbeiter*innen individuell und praxisnah weiter. Sie als Unternehmer*in profitieren von staatlichen Förderungen von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts. Die von Ihnen gewählten Seminare müssen insgesamt mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.

Informationen zu den Förderkonditionen finden Sie in diesem Schaubild und in unserer Broschüre. Beachten Sie auch die aktuellen wichtigen Hinweise zur Beschäftigtenförderung für Betriebe.


Wichtig: Um Ablehnungen zu vermeiden, sollten Betriebe unbedingt vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der DEULA Bildungsberatung führen. Dabei werden:
- die Zweckmäßigkeitsbegründung fachlich belastbar ausgearbeitet,
- die Förderchancen realistisch eingeschätzt,
- und im Ablehnungsfall Unterstützung beim Widerspruch geleistet.

Ihre Ansprechpartnerin:
Karin Kirchner  |  02581 6358-38  | 


Weiterbildungsinteressierte können mit dem Bildungsscheck 2.0 eine Förderung von 50 % (maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben erhalten. Mit der neuen Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds unterstützt die Landesregierung die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in NRW.


KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige ist ein ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Solo-Selbstständige können einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen. Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Interessierte Solo-Selbstständige wenden sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen und lassen sich in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten.


Bildungsurlaub: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche Weiterbildung freistellen lassen. Wir sind von der Bezirksregierung Münster als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt. Für die Antragstellung stellen wir diese Bescheinigung  darüber zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie unter Weiterbildungsberatung NRW