Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten (Nutzungsphase)
Gerüste prüfen während der Nutzungsphase
Nach der Montage muss ein Gerüst von einer befähigten Person entsprechend der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 geprüft werden, bevor es an den Nutzer übergeben wird. Nach unserer Forbildung sind Sie in der Lage, als Befähigte Person die entsprechenden Prüfungen in der Nutzungsphase selbstständig und sachkundig durchzuführen.
Sorgen Sie für Sicherheit mit unserer Fortbildung nach DGUV Information 201-011.
Seminarinhalt:
- Rechtliche Rahmenbedingungen (berufsgenossenschaftliche Handlungsanleitung, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebssicherheits-Verordnung, DIN-Normen)
- Bauarten, Zubehör und Konstruktionen von Gerüsten
- Unterweisung (Durchführung, Entstehen von Unfällen, Hinweise zur Unfallvermeidung, bauartspezifische Hinweise, Gefährdungshinweise)
- Kennzeichnung und praktischer Umgang (Kennzeichnung der Gerüstklassen, Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Verhalten bei der Benutzung, bauartunabhängige Hinweise zur bestimmungsmäßigen Benutzung, Transport und Lagerung)
- Prüfung und Instandhaltung, Arbeitssicherheit (Schäden beurteilen, Prüfungsprotokoll erstellen, Stilllegung)
In Kombination mit anderen Seminaren aus unserem Modulbaukasten ist für Beschäftigte eine Bezuschussung der Seminarkosten von bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit möglich.
Zielgruppe
Personen, die sicherheitstechnische Prüfungen und Abnahmen von Gerüsten durchführen
Preis
295,00 €
Dauer
1 Tag
Termine
19.11.2024
13.05.2025
18.11.2025