Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten (Nutzungsphase)

Gerüste prüfen während der Nutzungsphase

Nach der Montage muss ein Gerüst von einer befähigten Person entsprechend der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 geprüft werden, bevor es an den Nutzer übergeben wird. Nach unserer Forbildung sind Sie in der Lage, als Befähigte Person die entsprechenden Prüfungen in der Nutzungsphase selbstständig und sachkundig durchzuführen.

Sorgen Sie für Sicherheit mit unserer Fortbildung nach DGUV Information 201-011.

Seminarinhalt:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen (berufsgenossenschaftliche Handlungsanleitung, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebssicherheits-Verordnung, DIN-Normen)
  • Bauarten, Zubehör und Konstruktionen von Gerüsten
  • Unterweisung (Durchführung, Entstehen von Unfällen, Hinweise zur Unfallvermeidung, bauartspezifische Hinweise, Gefährdungshinweise)
  • Kennzeichnung und praktischer Umgang (Kennzeichnung der Gerüstklassen, Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Verhalten bei der Benutzung, bauartunabhängige Hinweise zur bestimmungsmäßigen Benutzung, Transport und Lagerung)
  • Prüfung und Instandhaltung, Arbeitssicherheit (Schäden beurteilen, Prüfungsprotokoll erstellen, Stilllegung)

In Kombination mit anderen Seminaren aus dem Modulbaukasten Kraftverkehr/Logistik ist eine Bezuschussung der Seminarkosten von bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit möglich.

Zielgruppe

Personen, die sicherheitstechnische Prüfungen und Abnahmen von Gerüsten durchführen

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Preis

255,00 €

Dauer

1 Tag

Termine

14.05.2024 - ausgebucht
19.11.2024

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