Befähigte Person zur Prüfung von Erdbaumaschinen

Nach § 14 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es die Pflicht des Unternehmers, „Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.“ Die Prüfung kann durch den Betrieb selbst durchgeführt werden, wenn eine Person dazu bestellt wird, die entsprechend qualifiziert ist.

Sie wollen Prüfungen selbst durchführen oder Ihre Mitarbeiter qualifizieren?

Die befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS 1203) führt die jährlichen Prüfungen durch und dokumentiert diese. Mängel werden erkannt und Schwachstellen offen gelegt. Durch diese Maßnahmen wird die Arbeitssicherheit verbessert, zusätzlich werden präventiv Folgekosten vermieden und die Einsatzbereitschaft verbessert.

Wer kann sich als befähigte Person nach TRBS 1203 und BetrSichV fortbilden und qualifizieren?

Sie müssen nach TRBS 2.1 eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Weiterhin müssen Sie nach TRBS 2.2 und 2.3 Berufserfahrung haben, eine nachgewiesene Zeit mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln umgegangen sein und Ihre Tätigkeit im Beruf muss im Umfeld des Prüfgegenstandes liegen.

Wir vermitteln die zusätzlichen Kenntnisse, die in der BetrSichV gefordert sind!

  • Geeignete Prüfverfahren kennen und anwenden
  • Kenntnisse in der Durchführung und im Umgang mit Prüfmitteln
  • Stand der Technik und Kenntnis des gesetzlichen Regelwerks
  • Praktische Durchführung von Prüfungen
  • Dokumentation der durchgeführten Prüfungen

Abschluss: Befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS 1203)

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Preis

435,00 €

Dauer

2 Tage

Termine

08.10. - 09.10.2024 - 2 Plätze frei

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