Jährliche Sicherheitsunterweisungen kompakt
Nach den Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 § 4 i.V. mit DGUV Regel 100-001 Nr. 2.3) muss der Unternehmer seine versicherten Beschäftigten über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterweisen.
Das bedeutet, dass mit dem selbstständigen Bedienen und Führen von Maschinen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die entsprechend unterwiesen sind. Diese Unterweisung ist mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen zu wiederholen.
In dieser eintägigen Kompaktschulung erhalten Sie eine Unterweisung in diese Maschinen:
- Gabelstapler
- Hallen- bzw. Deckenkran
- Lkw-Ladekran
- Fahrbare Hubarbeitsbühne
Teilnahmevoraussetzung: Bereits absolvierte Erstunterweisungen für die betreffenden Maschinen
Preis
189,00 €
Dauer
1 Tag
Termine
auf Anfrage
Hinweis
Auf Anfrage auch als Inhouseschulung