Jährliche Sicherheitsunterweisungen kompakt

Nach den Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 § 4 i.V. mit DGUV Regel 100-001 Nr. 2.3) muss der Unternehmer seine versicherten Beschäftigten über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterweisen.

Das bedeutet, dass mit dem selbstständigen Bedienen und Führen von Maschinen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die entsprechend unterwiesen sind. Diese Unterweisung ist mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen zu wiederholen.

In dieser eintägigen Kompaktschulung erhalten Sie eine Unterweisung in diese Maschinen:

  • Gabelstapler
  • Hallen- bzw. Deckenkran
  • Lkw-Ladekran
  • Fahrbare Hubarbeitsbühne

Teilnahmevoraussetzung: Bereits absolvierte Erstunterweisungen für die betreffenden Maschinen

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Preis

189,00 €

Dauer

1 Tag

Termine

auf Anfrage

Hinweis

Auf Anfrage auch als Inhouseschulung

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