Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik
In der Land- und Baumaschinentechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Dafür spielt die Qualifikation der Mitarbeiter eine zentrale Rolle. Unternehmer sind zukünftig gesetzlich verpflichtet, sicheres Arbeiten an Hochvolt-(HV)-Fahrzeugen zu gewährleisten.
Das geht nur mit einer entsprechenden Schulung. Die DGUV Information 209-093 ist hierfür der maßgebliche Standard. Diese definiert die Anforderungen an die Qualifikation.
Zu den Unternehmerpflichten gehören dabei die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung der Aufgaben- und Kompetenzbereiche, die Erstellung von Arbeitsanweisungen und die Durchführung von Unterweisungen der Mitarbeiter. Die Leitung, Aufsicht und die Ausübung dieser Aufgaben kann durch schriftliche Beauftragung an fachkundige Personen übertragen werden.
Der LandBauTechnik-Bundesverband hat die Fortbildung zur „Fachkundigen Person Hochvolt (FHV)“ bundesweit für die Belange der Land- und Baumaschinenbranche standardisiert.
Unsere Fortbildung umfasst nicht nur die Grundlagen der Elektrotechnik und spezifische Kenntnisse über HV-Systeme in Land- und Baumaschinen, sondern auch praktische Übungen zum sicheren Arbeiten mit HV-Systemen und deren Komponenten. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Gefährdungspotenziale für sich und ihre Mitmenschen zu erkennen und Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen durchzuführen.
Um als autorisierter Servicepartner Wartung, Reparatur, Instandsetzung und Fehlersuche an HV-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiter in den Werkstätten zusätzlich durch Schulungen der Hersteller für die entsprechenden Fahrzeuge und Maschinen qualifiziert werden.
Seminarinhalt:
- Kenntnisse relevanter Normen, Regeln und Vorschriften
- Mögliche Gefahren sicher erkennen und alle Schutzmaßnahmen umsetzen
- HV-Systeme spannungsfrei schalten
- Selbst Arbeiten an HV-Komponenten durchführen
- Dritte unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützende Tätigkeiten am HV-Fahrzeug unter ihrer Aufsicht durchzuführen und zu bedienen
- Fehlersuche an HV-Systemen der Land- und Baumaschinentechnik
Teilnahmevoraussetzungen:
- Gesellen- und/oder Meisterbrief aus der Fahrzeugtechnik oder Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf mit langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) im LandBauTechnik-Bereich
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch arbeitsmedizinische Untersuchung G25, nicht älter als 2 Jahre
- Erste-Hilfe-Ausbildung (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung), nicht älter als 2 Jahre
Abschluss:
Zertifikat „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik. Befähigt dazu, vom Unternehmer gemäß DGUV Information 209-093 und § 13 ArbSchG als Fachkundige Person delegiert zu werden. Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann es durch eine zweitägige Auffrischung verlängert werden.
Preis
1350,00 €
Dauer
5 Tage (46 Unterrichtseinheiten inkl. Prüfung)
Termine
06.10. - 10.10.2025