Relevante Vorschriften zur Risikominimierung beim Einsatz von kommunalen Fahrzeugen

Sie verantworten einen Fuhrpark und möchten die Risiken kennen, die Sie eingehen?
Unser Seminar vermittelt Ihnen umfassendes Wissen der gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften, die Sie als Verantwortlicher einzuhalten haben und hilft
Ihnen dabei, Risiken effektiv zu minimieren!

  • Vermeidung von Organisationsverschulden
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten für den Winterdienst
  • Haftung als Arbeitnehmer*in bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten
  • Begrenzung der Halterhaftung durch richtiges Delegieren (Fuhrparkmanagement)
  • Das Fahreignungsregister - oder wofür gibt es wieviele Punkte?
  • Führerscheinrecht - oder welches Kraftfahrzeug darf überhaupt gefahren werden?
  • Lenk- und Ruhezeiten - oder wofür haftet der Verantwortliche?
  • Das digitale Kontrollgerät - oder wer haftet für die ordnungsgemäße Ausstattung und den ordnungsgemäßen Betrieb?
  • Gefahrgutvorschriften - oder wer ist die beauftragte Person? Welche Freistellungen gibt es und welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
  • Berufskraftfahrerqualifikation - wann ist diese erforderlich?
  • Ladungssicherungsvorschriften
  • Mautvorschriften
  • Verhalten bei polizeilichen Kontrollen, Anhörungen und Bußgeldbescheiden

Referent:
Karl-Heinz Brüggemann
Polizeibeamter a.D., Gefahrgutbeauftragter

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Preis

259,00 € inkl. Seminargetränken und Mittagessen

Termine

19.02.2026 - 9:00-16:00 Uhr

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Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.

Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.