Spielplatzkontrolle IV: Qualifizierte Spielplatzprüfung nach DIN 79161

Ausbildung zum FLL/BSFH-zertifizierten Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2 für die Kontrolle von Spielplätzen, Spielplatzgeräten und Spielplatzböden - mit der Berechtigung zur Durchführung der jährlichen Hauptinspektion von Spielplätzen und Spielgeräten sowie der Inspektion nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes nach DIN EN 1176-7 auf Grundlage der Normenreihe DIN EN 1176 und DIN 18034.

Seminarinhalt:

  • Rechtliche Grundlagen und Haftungsfragen
  • Beurteilung von Gefährdungen auf Spielplätzen
  • Anforderungen der DIN 18034
  • Anforderungen der DIN EN 1176 Teile 1-7, 11 und Beiblatt
  • Anwendung der Prüfkörper
  • Grundsätzlicher Aufbau von Prüfberichten
  • Praktische Durchführungen von Inspektionen

Zertifizierte Abschlussprüfung (FLL):

  • Theoretische Prüfung, 1. Teil ohne Hilfsmittel
  • Theoretische Prüfung, 2. Teil mit Hilfsmitteln (Normentexte, eigene Mitschriften)
  • Praktische Prüfung, Einsatz der Prüfkörper an einem genormten Prüfobjekt

Weitere Informationen bei der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)

Teilnahmevoraussetzung:
Mindestens dreijährige Spielplatzgeräte-bezogene Tätigkeit. Die Berufserfahrung setzt voraus, dass der Prüfling sich im Berufsleben praktisch mit Spielplatzgeräten und Spielplätzen (z.B. Planung, Herstellung, Installation, operative Inspektion, etc.) befasst hat. Grundlegende Kenntnisse der Regelwerke DIN EN 1176, DIN EN 1177 und DIN 18034 sind demzufolge zwingend erforderlich. Spätestens zu Seminarbeginn ist uns eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers über die mindestens dreijährige Spielplatzgeräte-bezogene Tätigkeit abzugeben (Selbstständige füllen bitte dieses Formblatt aus).

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhält der/die Teilnehmer/in als Qualitätsnachweis ein Zertifikat und eine ID-Card mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. 

Zum Erhalt der Gültigkeit muss alle 3 Jahre ein Auffrischungskurs absolviert werden. Wenn innerhalb dieser Frist kein Auffrischungskurs besucht wurde, ruht die Befähigung. Die Befähigung kann durch einen Auffrischungskurs reaktiviert werden, solange noch keine fünf Jahre seit Prüfung (bzw. letztem Auffrischungskurs) vergangen sind. Danach ist eine erneute Prüfung erforderlich.

Die DEULA Westfalen-Lippe ist Mitglied im Bundesverband der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller e.V. (BSFH)

Zielgruppe

Unternehmer und Mitarbeiter aus dem GaLaBau und an Bedienstete von Kommunalbetrieben und Fachbüros

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Preis

1150,00 € zzgl. 119,00 € Prüfgebühr

Dauer

5 Tage

Termine

13.05. - 17.05.2024 - 1 Platz frei
21.10. - 25.10.2024
18.11. - 22.11.2024

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