Baumaschinenführer im Garten- und Landschaftsbau

- Gesundheitliche Eignung gemäß DGUV Grundsatz 308-001
Mindestalter von 18 Jahren für die Aushändigung des Fahrausweises. Ein Lichtbild ist mitzubringen.
- Zum Verständnis der Lehrgangsinhalte erforderliche deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Sprechen Sie bitte vor Ihrer Anmeldung mit uns, wenn Sie sich darüber nicht sicher sind.

Nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften dürfen mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen nur Personen beschäftigt werden, die entsprechend unterwiesen sind.

Das Seminar entspricht den Anforderungen an eine Erstunterweisung zum fachgerechten Einsatz leichter bis mittelschwerer Baumaschinen (Minibagger, Hydraulikbagger, Radlader und Kompaktlader). Eingesetzt werden Erdbaumaschinen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

Seminarinhalt:

  • ­Aufbau und Funktion von Baggern und Ladern
  • Wartung und Pflege der Maschinen
  • Auswahl der richtigen Betriebsstoffe für die Geräte
  • Ein- und Umrüsten der Geräte
  • Umfangreicher praktischer Einsatz der Geräte
  • Arbeitssicherheit im Umgang mit den Geräten
    – Gesetzliche Grundlagen
    – Anforderungen an den Fahrer
    – PSA
    – Gefahrenbereiche
    – Anforderungen an Erdbaumaschinen
    – Beachten von Erd- und Freileitungen

Abschluss: Theoretische Kenntnisprüfung, Qualifizierungsnachweis nach DGUV Regel 301-005 zum Führen von Hydraulikbaggern und Radladern

In Kombination mit anderen Seminaren aus unserem Modulbaukasten ist für Beschäftigte eine Bezuschussung der Seminarkosten von bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit möglich.

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Preis

520,00 €

Dauer

3 Tage

Termine

22.09. - 24.09.2025 - 1 Platz frei
28.10. - 30.10.2025
01.12. - 03.12.2025

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Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.

Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.