Gabelstaplerfahrer-Ausbildung (nach DGUV-Vorschrift 68)
Teilnahmevoraussetzungen
- Gesundheitliche Eignung gemäß DGUV Grundsatz 308-001
- Mindestalter von 18 Jahren für die Aushändigung des Fahrausweises. Ein Lichtbild ist mitzubringen.
- Zum Verständnis der Lehrgangsinhalte erforderliche deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Sprechen Sie bitte vor Ihrer Anmeldung mit uns, wenn Sie sich darüber nicht sicher sind.
Die DGUV Vorschrift 68 für Flurförderzeuge verlangt, dass zum selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragt werden dürfen, die entsprechend ausgebildet sind. Ein PKW-Führerschein ist dafür nicht ausreichend. Unsere theoretische und praktische Grundausbildung zum Flurförderzeugführer ist speziell auf diese Vorschriften und Grundsätze ausgerichtet.
Dieses Seminar richtet sich an Anfänger auf dem Gabelstapler und beinhaltet intensive praktische Übungen.
Seminarinhalt:
- Einweisung in den Gabelstapler
- Verhalten und Gefahren beim Umgang
- Gesetzliche Vorschriften (StVO, StVZO, UVV)
- Typische Gabelstaplerunfälle
- Bauteile und Bedienelemente von Gabelstaplern mit Verbrennungsmotor und Elektroantrieb
- Betriebs- und Verkehrssicherheitsprüfung, Standsicherheit
- Durchführung von Wartungsarbeiten
- Praktische Übungen (Fahren, Aufnehmen, Stapeln und Absetzen von Lasten, Abstellen des Fahrzeugs)
Abschluss: Theoretische und praktische Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Fahrausweis für Flurförderzeuge ("Staplerschein") ausgehändigt.
In Kombination mit anderen Seminaren aus unserem Modulbaukasten ist für Beschäftigte eine Bezuschussung der Seminarkosten von bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit möglich.
Preis
325,00 €
Dauer
3 Tage
Termine
08.09. - 10.09.2025
01.12. - 03.12.2025
Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.
Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.