Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

Kraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr müssen laut Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich zum Führerschein eine besondere Qualifikation nachweisen. Das betrifft Selbstständige und Angestellte, die gewerblich mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E oder D/DE unterwegs sind - auch für den Werkverkehr und für Transporthilfstätigkeiten.

Die Berufskraftfahrerqualifikation wird im Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert. Der Fahrerqualifizierungsnachweis hat den bisherigen Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein ersetzt. Der Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein behält bis zum Ablaufdatum seine Gültigkeit.

Ausführliche Erläuterungen, insbesondere auch zu den Ausnahmen von der Qualifizierungspflicht, finden Sie hier: Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht .

Für alle, die eine der oben genannten Fahrerlaubnisse ab dem 10.09.2009 (Lkw) bzw. ab dem 10.09.2008 (Bus) erworben haben bzw. neu erwerben wollen, gilt die Pflicht zur Grundqualifikation mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Die sogenannte beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Unterrichtsstunden (je 60 Minuten inkl. zehn Fahrstunden) und eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK.

Für Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E oder D/DE (oder die alte Klasse 3) besitzen, die VOR den oben genannten Stichtagen erteilt worden ist, gilt die Pflicht zur Grundqualifizierung NICHT. Diese Fahrer gelten aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich (Güter- oder Personenverkehr) grundqualifiziert. Es besteht aber die Pflicht zur Weiterbildung (die sogenannten "5 Module") im Gesamtumfang von insgesamt 35 Unterrichtseinheiten. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens 
    (Wirtschaftliche Fahrweise, Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, Ladungssicherung (Güterverkehr) bzw. Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort (Personenverkehr)
  • Anwendung der Vorschriften für den Güterkraftverkehr bzw. den Personenkraftverkehr
    (Lenk- und Ruhezeiten, Beförderungsdokumente)
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
    (Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle, Kriminalität und illegale Einschleusung, Gesundheitsschutz und Ergonomie, Verhalten in Notfällen, Unternehmensimage und Kundenorientierung, Wirtschaftliches Umfeld des Güter- bzw. Personenkraftverkehrs)
  • Fahrpraktische Übungen

Für diesen Lehrgang ist aus dem Modulbaukasten Grüne Berufe oder aus dem Modulbaukasten Kraftverkehr/Logistik eine Bezuschussung der Seminarkosten von bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit möglich.

Die Grundqualifikation kann schon vor dem Erwerb der entsprechenden Führerscheinklasse absolviert werden. Das Mindestalter für die Teilnahme ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausbildungsweg.

Umsteiger, die bereits eine Grundqualifikation für den Güter- oder Personenkraftverkehr nachgewiesen haben, benötigen nur eine verkürzte Grundqualifikation von 35 Unterrichtsstunden. Termine auf Anfrage.

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Preis

2895,00 €; Umsteiger 1050,00 €

Termine

03.06. - 28.06.2024
02.09. - 27.09.2024
11.11. - 06.12.2024

Hinweis

Die Prüfgebühr wird unmittelbar von der jeweiligen IHK erhoben (bei der IHK Nord Westfalen z.B. für Güter- und Personenverkehr 141,00 €, für Umsteiger 100,00 €).

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