Jährliche Unterweisung im Umgang mit Motorsägen
Nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, VSG 4.2, DGUV-I 214-059) dürfen mit Motorsägenarbeiten nur Personen beschäftigt werden, die entsprechend unterwiesen sind. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen.
Das Seminar entspricht den Anforderungen an die jährliche Wiederholungsunterweisung.
Jährliche Unterweisungen zur Gefahrenvorbeugung und zum Arbeitsschutz sind eine sinnvolle Maßnahme, um das Unfallrisiko beim Umgang mit Motorsägen zu reduzieren und einen störungsfreien Betriebsablauf sicherzustellen.
Inhalte:
- Arbeitssicherheit: Unfallschwerpunkte, Schutzkleidung, Sicherheitstechnik an Motorsägen
- Fälltechnik und Schnittführung
- Neuerungen in der Motorsägentechnik
Teilnahmevoraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Arbeitssicherheit Baum I oder DGUV-Modulen A/B (ehemals I-II-III)
Preis
auf Anfrage
Dauer
4 Stunden
Termine
Auf Anfrage als Inhouseschulung