Sicherheitsunterweisung im Umgang mit Motorsägen inkl. Praxis
Teilnahmevoraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs Motorsäge oder DGUV-Modul A
Nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, VSG 4.2, DGUV-I 214-059) dürfen mit Motorsägenarbeiten nur Personen beschäftigt werden, die entsprechend unterwiesen sind. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen.
Das Seminar entspricht den Anforderungen an die jährliche Wiederholungsunterweisung.
Jährliche Unterweisungen zur Gefahrenvorbeugung und zum Arbeitsschutz sind eine sinnvolle Maßnahme, um das Unfallrisiko beim Umgang mit Motorsägen zu reduzieren und einen störungsfreien Betriebsablauf sicherzustellen.
Inhalte:
- Arbeitssicherheit: Unfallschwerpunkte, Schutzkleidung, Sicherheitstechnik an Motorsägen
- Fälltechnik und Schnittführung
- Neuerungen in der Motorsägentechnik
- Praktische Einsatzübungen
Preis
180,00 €
Dauer
8 Stunden
Termine
08.09.2025 - 3 Plätze frei
Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.
Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.