Jährliche Unterweisung im Umgang mit Erdbaumaschinen
Nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500) dürfen mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen nur Personen beschäftigt werden, die entsprechend unterwiesen sind. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen zu wiederholen.
Das Seminar entspricht den Anforderungen an die jährliche Wiederholungsunterweisung.
Jährliche Unterweisungen zur Gefahrenvorbeugung und zum Arbeitsschutz sind eine sinnvolle Maßnahme, um das Unfallrisiko beim Umgang mit Erdbaumaschinen zu reduzieren und einen störungsfreien Betriebsablauf sicherzustellen.
Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Regel 100-500 - Umgang mit Erdbaumaschinen
- Gefahrenbereiche und Standsicherheit
- Erdleitungen und Freileitungen
- Hebezeugeinsatz
- Praktische Übungen (Hebezeug und Überlastwarneinrichtungen, Fahren im Gelände und an Steigungen, Losbrechkräfte und Standsicherheit der Maschine)
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer Erstunterweisung und gute praktische Kenntnisse im Umgang mit Erdbaumaschinen
Preis
auf Anfrage
Dauer
1 Tag
Termine
Auf Anfrage als Inhouseschulung