Pflanzenschutz-Fortbildung
Das Pflanzenschutzgesetz verlangt alle drei Jahre eine Fortbildung zur Verlängerung der Pflanzenschutz-Sachkunde. Unsere Fortbildung ist nach § 9 Abs. 4 PflSchG und § 7 PflSchSachkV anerkannt und für Anwender und Abgeber geeignet.
Inhalte:
- Einschlägige Rechtsvorschriften betreffend Pflanzenschutzmittel und deren Verwendung
- Strategien und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes
- Fachgerechte Verwendung und Wartung der Geräte
- Führen von Aufzeichnungen gem. der Rechtsvorschriften
Weitere Informationen finden Sie beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW.
Zusatzinfo
Gern bieten wir Ihnen auch eine Schulung in Ihren eigenen Räumlichkeiten an. Möglich ist auch eine über die 4-stündige Mindestdauer und die Pflichtthemen hinausgehende Schulung, die auf Ihre betrieblichen Interessen zugeschnitten ist. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Mail. Wir machen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Zielgruppe
Personen, die durch den erfolgreichen Abschluss einer anerkennungsfähigen Berufsausbildung (z. B. Landwirt/Gärtner/Forstwirt) oder eines anerkennungsfähigen Studiums oder einer Sachkundeausbildung Pflanzenschutz mit Abschlussprüfung vor der LWK sachkundig sind
Preis
98,00 € zzgl. 23,00 € Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung durch die Landwirtschaftskammer NRW
Dauer
4 Std. (8-12 Uhr)
Termine
05.03.2024 - ausgebucht
07.03.2024
01.10.2024
02.10.2024