Pflanzenschutz-Fortbildung

Alle Sachkundigen im Pflanzenschutz sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildung nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) teilzunehmen. Die Teilnahme ist durch eine Bescheinigung zu belegen, die bei Kontrollen vorgelegt werden muss.

Unsere Fortbildung ist nach § 9 Abs. 4 PflSchG und § 7 PflSchSachkV anerkannt und für Anwender und Abgeber geeignet.

Seminarinhalt:

  • Einschlägige Rechtsvorschriften betreffend Pflanzenschutzmittel und deren Verwendung
  • Strategien und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes
  • Fachgerechte Verwendung und Wartung der Geräte
  • Führen von Aufzeichnungen gem. der Rechtsvorschriften

Weitere Informationen finden Sie beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW.

Zusatzinfo

Gern bieten wir Ihnen auch eine Schulung in Ihren eigenen Räumlichkeiten an. Möglich ist auch eine über die 4-stündige Mindestdauer und die Pflichtthemen hinausgehende Schulung, die auf Ihre betrieblichen Interessen zugeschnitten ist. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Mail. Wir machen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Zielgruppe

Personen, die durch den erfolgreichen Abschluss einer anerkennungsfähigen Berufsausbildung (z. B. Landwirt/Gärtner/Forstwirt) oder eines anerkennungsfähigen Studiums oder einer Sachkundeausbildung Pflanzenschutz mit Abschlussprüfung vor der LWK sachkundig sind

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Preis

98,00 € zzgl. 23,00 € Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung durch die Landwirtschaftskammer NRW

Dauer

4 Std. (8-12 Uhr)

Termine

04.07.2024 - ausgebucht
01.10.2024 - ausgebucht
02.10.2024 - ausgebucht
29.10.2024

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