Pflanzenschutz-Fortbildung
Alle Sachkundigen im Pflanzenschutz sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildung nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) teilzunehmen. Die Teilnahme ist durch eine Bescheinigung zu belegen, die bei Kontrollen vorgelegt werden muss.
Unsere Fortbildung ist nach § 9 Abs. 4 PflSchG und § 7 PflSchSachkV anerkannt und für Anwender und Abgeber geeignet.
Seminarinhalt:
- Einschlägige Rechtsvorschriften betreffend Pflanzenschutzmittel und deren Verwendung
- Strategien und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes
- Fachgerechte Verwendung und Wartung der Geräte
- Führen von Aufzeichnungen gem. der Rechtsvorschriften
Weitere Informationen finden Sie beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW.
Zusatzinfo
Gern bieten wir Ihnen auch eine Schulung in Ihren eigenen Räumlichkeiten an. Möglich ist auch eine über die 4-stündige Mindestdauer und die Pflichtthemen hinausgehende Schulung, die auf Ihre betrieblichen Interessen zugeschnitten ist. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Mail. Wir machen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Zielgruppe
Personen, die durch den erfolgreichen Abschluss einer anerkennungsfähigen Berufsausbildung (z. B. Landwirt/Gärtner/Forstwirt) oder eines anerkennungsfähigen Studiums oder einer Sachkundeausbildung Pflanzenschutz mit Abschlussprüfung vor der LWK sachkundig sind
Preis
105,00 € zzgl. 23,00 € Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung durch die Landwirtschaftskammer NRW
Dauer
4 Std. (8-12 Uhr)
Termine
26.09.2025 - ausgebucht
17.10.2025 - ausgebucht
21.11.2025 - ausgebucht
Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.
Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.