Auffrischung für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten

Zur Aufrechterhaltung des Zertifikats „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ muss eine regelmäßige Auffrischung erfolgen. Spezielle Zusatzfertigkeiten (hier „Elektrotechnik“) sind spätestens nach 3 Jahren aufzufrischen, empfohlen werden 2 Jahre.

Rechtliche Grundlagen dazu sind § 12 ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV Vorschrift 1.

In diesem Seminar erhalten Sie eine Auffrischung, Erweiterung und Vertiefung Ihrer bereits erworbenen Kenntnisse in Bezug auf rechtliche, technische und sicherheitsrelevante Fragestellungen.

Handeln Sie verantwortungsvoll und bleiben Sie auf dem neuesten fachlichen und sicherheitstechnischen Stand!

Zielgruppe

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten

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Preis

215,00 € inkl. Frühstücksimbiss

Termine

auf Anfrage

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