Auffrischung für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Zur Aufrechterhaltung des Zertifikats „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ muss eine regelmäßige Auffrischung erfolgen. Spezielle Zusatzfertigkeiten (hier „Elektrotechnik“) sind spätestens nach 3 Jahren aufzufrischen, empfohlen werden 2 Jahre.
Rechtliche Grundlagen dazu sind § 12 ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV Vorschrift 1.
In diesem Seminar erhalten Sie eine Auffrischung, Erweiterung und Vertiefung Ihrer bereits erworbenen Kenntnisse in Bezug auf rechtliche, technische und sicherheitsrelevante Fragestellungen.
Handeln Sie verantwortungsvoll und bleiben Sie auf dem neuesten fachlichen und sicherheitstechnischen Stand!
Zielgruppe
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Preis
215,00 € inkl. Frühstücksimbiss
Termine
auf Anfrage
