Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach RSA21 (mit Autobahnen)

Unfälle im Baustellenbereich sind sehr häufig auf unsachgemäße Absicherung der Baustelle zurückzuführen. Deshalb gelten hohe Anforderungen an die Vergabe von Bauleistungen. Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verlangen vom namentlich benannten Verantwortlichen einer Arbeitsstellensicherung den Nachweis der Eignung und Qualifikation. Diesen Nachweis kann der Verantwortliche nur durch Teilnahme an einem nach MVAS 99 durchgeführten Seminar erlangen. Fehlt dieser Nachweis, wird das Angebot bei öffentlichen Vergaben in der Regel von der Wertung ausgeschlossen. Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften gemäß RSA und MVAS 99.

Seminarinhalt:

  • Rechtliche Grundlagen, Anwendungsbereiche und Verantwortlichkeiten der Verkehrssicherung
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (Grundbegriffe, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen)
  • Technische Vertragsbedingungen zur Verkehrssicherung (Verkehrssicherungspflicht, Aufsichtspflicht, Haftung nach § 823 BGB)
  • Technische Ausführung der Sicherungsmittel (Leitbaken, Absperrschranken, Sicherungsleuchten)­
  • Regelpläne für innerörtliche Straßen, für Landstraßen und für Autobahnen (praktische Einrichtung einer Baustelle)
  • Absicherung von Aufgrabungen (Geh- und Radwege, Grabenbrücken)
  • Arbeitssicherheit

Teilnahmevoraussetzung: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift

Abschlussprüfung: "Verantwortliche Fachkraft für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen"

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Preis

360,00 €

Dauer

1,5 Tage

Termine

01.09. - 02.09.2025

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Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.

Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.