Sozialversicherungen und Unfallversicherungsträger schreiben für gefährliche Baumarbeiten Fachkundenachweise vor. Unsere Motorsägenausbildung erfolgt nach den Vorschriften und Regeln der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

SVLFG und DGUV haben die gegenseitige Anerkennung ihrer Ausbildungen im Bereich Baumarbeiten mit der Motorsäge vereinbart. Erfolgreich absolvierte Lehrgänge nach SVLFG-Vorgaben werden somit auch durch DGUV anerkannt - und umgekehrt.

Die SVLFG regelt die Anforderungen an Lehrgangsinhalte und Teilnahmevoraussetzungen in der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.2, Anlage 3. Die DGUV gibtden Mindestumfang der Motorsägen-Ausbildung in der DGUV Information 214-059 vor.

Arbeitssicherheit Baum I (AS Baum I)  (5-tägig)

vermittelt die erforderliche Fachkunde zur Durchführung gefährlicher Motorsägenarbeiten am Boden

- entspricht DGUV-Modulen A und B

    Alternativ auch als Grund- und Aufbaukurs aufeinanderfolgend möglich:

  • Grundkurs Motorsäge  (2-tägig, Grundkenntnisse für landschaftsgärtnerische Pflegetätigkeiten (z. B. Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser) sowie Holzbauarbeiten auf Baustellen)
    - entspricht DGUV-Modul A (Grundlagen der Motorsägenarbeit)
  • Aufbaukurs Motorsäge  (3-tägig, weitergehende Fachkunde zur Durchführung gefährlicher Baumarbeiten am Boden)
    - entspricht DGUV-Modul B (Baumfällung und Aufarbeitung)

Arbeitssicherheit Baum II (AS Baum II) (5-tägig)

vermittelt die zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde im Baum mit der Hubarbeitsbühne oder anderen Aufstiegsmöglichkeiten ohne Seilklettertechnik

- entspricht DGUV-Modul D (Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen)

Die AS Baum I - Qualifikation ist Voraussetzung für diese Lehrgänge:

Weitere Seminare im Bereich Baumarbeiten und Motorsägentechnik: