Das Land NRW und der Europäische Sozialfonds fördern die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung. Der betriebliche Bildungsscheck richtet sich an Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW. Der individuelle Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen  von maximal 40 Tsd. € (bzw. 80 Tsd. € bei gemeinsamer Veranlagung).

Förderhöhe: 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildung (ohne Fahrt- und Unterkunftkosten), maximal 500 € je Bildungsscheck.

Wir nehmen Bildungsschecks an. Weitere Informationen: www.bildungsscheck.nrw.de