Beschleunigte Grundqualifikation
Gewerbliche Kraftfahrer im Güterverkehr sind zur Grundqualifikation verpflichtet, wenn die LKW-Fahrerlaubnis nach dem 9.9.2009 erworben wurde
20 Tage = 194 UE


Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Gewerbliche Kraftfahrer im Güterverkehr sind alle fünf zur Weiterbildung („5 Module“) verpflichtet
5 Tage = 47 UE


Eco-Training und Assistenzsysteme (BKF-Modul 1)
Kraftstoffverbrauch und Verschleiß verringern und die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs beherrschen
1 Tag = 10 UE


Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (BKF-Modul 2)
Aktuelle gesetzliche Vorgaben und praktische Hinweise zur korrekten und rechtssicheren Bedienung des Fahrtenschreibers
1 Tag = 10 UE


Gefahrenwahrnehmung (BKF-Modul 3)
Gefahrenkontrolle und Gefahrenbewusstsein, Einschränkungen und Wahrnehmungstäuschungen, Risikoverhalten
1 Tag = 10 UE


Schadensprävention (BKF-Modul 4)
Entwicklung eines nachhaltigen Problembewusstseins zur Vermeidung negativer Folgen für Teilnehmer und Unternehmen
1 Tag = 10 UE


Sicherheit für Ladung und Fahrgast (BKF-Modul 5)
Sicherheit der Ladung oder der Fahrgäste unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und der richtigen Benutzung des Kraftfahrzeugs gewährleisten
1 Tag = 10 UE


Ladungssicherung
Fachgerechte Verladung und Sicherung von Maschinen und Material nach DIN EN 12195-1
1 Tag = 10 UE

Zugangsvoraussetzungen: Gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, gesundheitliche Eignung; für Fahrerlaubnisausbildung: erfolgreiches Aufnahmeverfahren (Gespräch, Test)
Dauer: individuell, mindestens 121 Unterrichtsstunden
Unterrichtszeiten: Mo-Fr 8:00-16:30 Uhr // Fr 8:00-13:30 Uhr - Fr bis 16:30 Uhr bei Kombinationen mit Fahrschule (außerdem Abend- und Nachtfahrstunden)
Teilnehmerzahl: jeweils max. 12
Lernmittel: Den Teilnehmern werden alle erforderlichen Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Förderung: Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters oder Bewilligung des Kostenträgers (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst)
Kosten: Die zertifizierten Kosten (Lehrgangsgebühren, Lernmittel) werden unmittelbar an die DEULA gezahlt.