Fuhrparkmanagement in der Land- und Forstwirtschaft - Verantwortung und Haftung der Lohnunternehmer

Inhalt:

  • Vermeidung von Organisationsverschulden
    - Pflichten und Verantwortlichkeiten des Unternehmers bzw. Geschäftsführers
    - Garantenstellung gem. § 13 StGB
    - Gehörige Aufsicht nach § 130 OwiG
  • Haftung als Arbeitnehmer*in bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten
  • Begrenzung der Halterhaftung durch richtiges Delegieren (Fuhrparkmanagement)
  • Das Fahreignungsregister - oder wofür gibt es wie viele Punkte?
  • Führerscheinrecht - oder welches Kraftfahrzeug?
    - L- und T-Führerschein: Was gilt als lof-Zweck?
    - C/CE-Führerschein: Wann ist der Führerschein erforderlich?
    - Winterdienst mit lof-Fahrzeugen
  • Berufskraftfahrerqualifikation
    - Welche Ausnahmen gibt es für die Land- oder Fortwirtschaft?
  • Regeln für gewerbliche Transporte in der Land- und Forstwirtschaft
    - Wann handelt es sich um gewerblichen Güterverkehr?
    - Welche Ausnahmen gibt es für die Land- oder Forstwirtschaft?
  • Für welche Fahrzeuge gilt die Kfz-Steuerbefreiung in der Land- oder Forstwirtschaft?
  • Das digitale Kontrollgerät - oder wer haftet für die ordnungsgemäße Ausstattung und den ordnungsgemäßen Betrieb?
  • Lenk- und Ruhezeiten - oder wofür haftet der Verantwortliche?
    - Welche Ausnahmen gibt es für die Land- oder Fortwirtschaft?
  • Maße und Gewichte von Fahrzeugen in der Land- und Fortwirtschaft
  • Ladungssicherungsvorschriften in der Land- und Fortwirtschaft
  • Gefahrgutvorschriften in der Land- und Fortwirtschaft 
  • Mautvorschriften für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge 
  • Verhalten bei polizeilichen Kontrollen, Anhörungen und Bußgeldbescheiden

Referent:
Karl-Heinz Brüggemann
Polizeibeamter, Gefahrgutbeauftragter

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Preis

199,00 € inkl. Seminargetränken und Mittagessen

Termine

15.01.2026 - 8:00-16:00 Uhr

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