Fuhrparkmanagement in der Land- und Forstwirtschaft - Verantwortung und Haftung der Lohnunternehmer
Inhalt:
- Vermeidung von Organisationsverschulden
- Pflichten und Verantwortlichkeiten des Unternehmers bzw. Geschäftsführers
- Garantenstellung gem. § 13 StGB
- Gehörige Aufsicht nach § 130 OwiG - Haftung als Arbeitnehmer*in bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten
- Begrenzung der Halterhaftung durch richtiges Delegieren (Fuhrparkmanagement)
- Das Fahreignungsregister - oder wofür gibt es wie viele Punkte?
- Führerscheinrecht - oder welches Kraftfahrzeug?
- L- und T-Führerschein: Was gilt als lof-Zweck?
- C/CE-Führerschein: Wann ist der Führerschein erforderlich?
- Winterdienst mit lof-Fahrzeugen - Berufskraftfahrerqualifikation
- Welche Ausnahmen gibt es für die Land- oder Fortwirtschaft? - Regeln für gewerbliche Transporte in der Land- und Forstwirtschaft
- Wann handelt es sich um gewerblichen Güterverkehr?
- Welche Ausnahmen gibt es für die Land- oder Forstwirtschaft? - Für welche Fahrzeuge gilt die Kfz-Steuerbefreiung in der Land- oder Forstwirtschaft?
- Das digitale Kontrollgerät - oder wer haftet für die ordnungsgemäße Ausstattung und den ordnungsgemäßen Betrieb?
- Lenk- und Ruhezeiten - oder wofür haftet der Verantwortliche?
- Welche Ausnahmen gibt es für die Land- oder Fortwirtschaft? - Maße und Gewichte von Fahrzeugen in der Land- und Fortwirtschaft
- Ladungssicherungsvorschriften in der Land- und Fortwirtschaft
- Gefahrgutvorschriften in der Land- und Fortwirtschaft
- Mautvorschriften für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Verhalten bei polizeilichen Kontrollen, Anhörungen und Bußgeldbescheiden
Referent:
Karl-Heinz Brüggemann
Polizeibeamter, Gefahrgutbeauftragter
Preis
199,00 € inkl. Seminargetränken und Mittagessen
Termine
15.01.2026 - 8:00-16:00 Uhr
Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.
Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.
