Gefahrgutfahrer-Basiskurs nach ADR/GGVSEB
Generell müssen Personen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind, eine Unterweisung in die Gefahrgutvorschriften erhalten. Im Basiskurs werden Sie in die allgemeinen Grundlagen des Gefahrgut-Transportes von Stück- und Schüttgütern eingeführt. Unsere Schulung berücksichtigt das aktuelle ADR mit zahlreichen Anwendungshilfen für die Umsetzung der Vorschriften in die Praxis.
Seminarinhalt:
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahren, die von beförderten Stoffen ausgehen
- Begleit- und Beförderungspapiere
- Vorsorge- und Schutzmaßnahmen beim Be- und Entladen
- Fahrzeugausrüstung
- Kennzeichnung von Fahrzeugen und Verpackungen
- Durchführung der Beförderung
- Ladungssicherungsmaßnahmen
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Abschluss: Theoretische Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer; ADR-Bescheinigung über die Schulung der Führer von Kraftfahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Stück- und Schüttgüter
Der Basiskurs kann im Umfang von 7 Unterrichtseinheiten einmalig innerhalb von fünf Jahren auf die Berufskraftfahrer-Weiterbildung angerechnet werden.
Hinweise: Für die Gefahrgutbeförderung in Tanks wird der Aufbaukurs Tank benötigt, der im Anschluss an den Basiskurs stattfindet. Zur Verlängerung einer vorhandenen ADR-Bescheinigung wird eine Fortbildung benötigt.
In Kombination mit anderen Seminaren aus unserem Modulbaukasten ist für Beschäftigte eine Bezuschussung der Seminarkosten von bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit möglich.
Preis
360,00 € zzgl. 60,00 € Prüfgebühr IHK
Dauer
20 Std.
Termine
15.09. - 17.09.2025 - 5 Plätze frei
Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.
Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.