Teilqualifikation Berufskraftfahrer (TQ 1)

Anerkannt durch die IHK Nord Westfalen, somit anrechenbar auf die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer!

  • Führerscheinausbildung Kl. C/CE (161 UE)
  • Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr (194 UE)
  • Ladungssicherung (10 UE)
  • Profifahrer für Flurförderzeuge (45 UE)
  • Lkw-Ladekran-Befähigungsnachweis (19 UE)
  • Gefahrgutfahrerausbildung ADR Basis (22 UE) und ADR Tank (14 UE)

Zugangsvoraussetzungen: gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, Besitz der Führerscheinklasse B bzw. 3, gesundheitliche Eignung, erfolgreicher Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt, erfolgreiches Aufnahmeverfahren (schriftlich und mündlich)
Abschluss:
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Führerschein Klassen C/CE
- Qualifizierungsnachweis nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
- ADR/GGVSE-Befähigungsnachweise Basis und Tank
- Ladungssicherung nach VDI 2700
- Lkw-Ladekrane-Befähigungsnachweis DGUV Vorschrift 52
- Fahrausweis für Flurförderzeuge
Dauer: ca. 19 Wochen im Vollzeitunterricht zzgl. Praktikum   //  Einstieg laufend möglich
Unterrichtszeiten: Mo-Do 8:00 -16:30 Uhr // Fr 8:00 -13:30 Uhr - Fahrstunden finden auch außerhalb der angegebenen Zeiten statt
Teilnehmerzahl: 12 bis 25 je nach Schulungsinhalt
Lernmittel: Den Teilnehmern werden alle erforderlichen Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Förderung: Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit / vom Jobcenter oder Bewilligung des Kostenträgers (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst)
Kosten: Die zertifizierten Kosten (Lehrgangsgebühren, Lernmittel) werden unmittelbar an die DEULA gezahlt.

Bildungsberatung:
Karin Kirchner  02581 6358-38 

Druckausgabe

Weitere Informationen gerne nach individueller Terminvereinbarung.

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