Teilqualifikation Berufskraftfahrer (TQ 1)
Anerkannt durch die IHK Nord Westfalen, somit anrechenbar auf die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer!
- Führerscheinausbildung Kl. C/CE (161 UE)
- Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr (194 UE)
- Ladungssicherung (10 UE)
- Profifahrer für Flurförderzeuge (45 UE)
- Lkw-Ladekran-Befähigungsnachweis (19 UE)
- Gefahrgutfahrerausbildung ADR Basis (22 UE) und ADR Tank (14 UE)
Zugangsvoraussetzungen: gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, Besitz der Führerscheinklasse B bzw. 3, gesundheitliche Eignung, erfolgreicher Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt, erfolgreiches Aufnahmeverfahren (schriftlich und mündlich)
Abschluss:
- Führerschein Klassen C/CE
- Qualifizierungsnachweis nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
- ADR/GGVSE-Befähigungsnachweise Basis und Tank
- Ladungssicherung nach VDI 2700
- Lkw-Ladekrane-Befähigungsnachweis DGUV Vorschrift 52
- Fahrausweis für Flurförderzeuge
Dauer: ca. 19 Wochen im Vollzeitunterricht zzgl. Praktikum // Einstieg laufend möglich
Unterrichtszeiten: Mo-Do 8:00 -16:30 Uhr // Fr 8:00 -13:30 Uhr - Fahrstunden finden auch außerhalb der angegebenen Zeiten statt
Teilnehmerzahl: 12 bis 25 je nach Schulungsinhalt
Lernmittel: Den Teilnehmern werden alle erforderlichen Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Förderung: Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit / vom Jobcenter oder Bewilligung des Kostenträgers (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst)
Kosten: Die zertifizierten Kosten (Lehrgangsgebühren, Lernmittel) werden unmittelbar an die DEULA gezahlt.
Bildungsberatung:
Karin Kirchner | 02581 6358-38 | karin.kirchner@deula-waf.de
Weitere Informationen gerne nach individueller Terminvereinbarung.