Bedienung fahrbarer Hubarbeitsbühnen
Nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-008 - Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen) dürfen mit dem selbstständigen Führen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden, die entsprechend unterwiesen sind.
Das Seminar entspricht den Anforderungen an eine Erstunterweisung zur fachgerechten Bedienung selbstfahrender Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger- und Lkw-Hubarbeitsbühnen (Typ 1b).
Seminarinhalt:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
- Standsicherer Aufbau und Betrieb
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Sicheres Arbeiten
- Übungen mit dem Notablass
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird ein Zertifikat ausgehändigt. Wir erstellen für Sie außerdem einen DEULA-Bildungspass. Bitte bringen Sie dafür ein Passbild mit.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Arbeitsmedizinische Eignung entspr. den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallversicherung
- Arbeitskleidung und ein Lichtbild sind mitzubringen
Die erfolgreiche Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zum LWK-Zertifizierten Baumpfleger .
In Kombination mit anderen Seminaren aus unserem Modulbaukasten ist für Beschäftigte eine Bezuschussung der Seminarkosten von bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit möglich.
Preis
250,00 €
Dauer
1 Tag
Termine
13.10.2025
Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.
Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.