Grundkurs Motorsäge im Gartenbau
Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung im Sinne des § 2 VSG 1.1
- Schutzausrüstung: Motorsägenhelm mit Gehörschutz und Visier, Arbeitshandschuhe, Schnittschutzhose (mind. Schnittschutzklasse 1 mit Motorsägenpiktogramm), Schnittschutzschuhe (EN ISO 17249 mit Motorsägenpiktogramm).
Vermittlung der für den Einsatz der Motorsäge erforderlichen Grundkenntnisse. Entspricht Modul A "Grundlagen der Motorsägenarbeit" nach DGUV Information 214-059.
Seminarinhalt:
- Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften
- Umgang mit der Motorsäge und anderem Hilfsgerät
- Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen: Landschaftsgärtnerische Pflegetätigkeiten (z.B. Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser) sowie Holzbauarbeiten auf Baustellen
Abschluss: Grundkenntnisse, die zum Einsatz der Motorsäge erforderlich sind (entspricht DGUV-Modul A)
Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Zertifikat ausgehändigt. Für die Zertifikatvergabe und für die Möglichkeit einer späteren Teilnahme am Aufbaukurs ist eine Lernerfolgskontrolle während der theoretischen und praktischen Ausbildung erforderlich.
Nach erfolgreicher Teilnahme kann der Aufbaukurs Motorsäge besucht werden, in dem die zur Durchführung gefährlicher Baumarbeiten mit der Motorsäge erforderliche weitergehende Fachkunde vermittelt wird.
Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können für diesen Lehrgang einen Zuschuss von 60,00 € erhalten. Bitte geben Sie Ihren Gutschein ausgefüllt vor Lehrgangsbeginn bei uns ab.
Wir sind vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) mit dem Gütesiegel für Motorsägenkursanbieter ausgezeichnet. Für die optionale KWF-Teilnahmebescheinigung erheben wir eine Gebühr von 20,00 €.
Preis
450,00 €
Dauer
2 Tage
Termine
06.10. - 07.10.2025 - ausgebucht
24.11. - 25.11.2025 - 1 Platz frei
Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.
Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.