Jährliche Unterweisung im Umgang mit Flurförderzeugen
Nach den Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 § 4 i.V. mit DGUV Regel 100-001 § 23) dürfen mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen nur Personen beschäftigt werden, die entsprechend unterwiesen sind. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen zu wiederholen. Dies gilt auch für den Umgang mit Flurförderzeugen (z. B. Gabelstaplern).
Das Seminar entspricht den Anforderungen an die jährliche Wiederholungsunterweisung.
Jährliche Unterweisungen zur Gefahrenvorbeugung und zum Arbeitsschutz sind eine sinnvolle Maßnahme, um das Unfallrisiko beim Umgang mit Staplern zu reduzieren und einen störungsfreien Betriebsablauf sicherzustellen.
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer Erstunterweisung ("Staplerschein")
Zielgruppe
Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung absolviert haben
Preis
59,00 €
Dauer
4 Std. (Samstag Vormittag)
Termine
25.06.2022
17.09.2022
17.12.2022