Jährliche Unterweisung im Umgang mit Flurförderzeugen

Nach den Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 § 4 i.V. mit DGUV Regel 100-001 Nr. 2.3) dürfen mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen nur Personen beschäftigt werden, die entsprechend unterwiesen sind. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen zu wiederholen. Dies gilt auch für den Umgang mit Flurförderzeugen (z. B. Gabelstaplern).

Inhalt:

Anforderungen an den Fahrer (Eignung, Fahrauftrag, Betriebsanweisung, Betriebsanleitung, bestimmungsbemäße Verwendung, PSA)

Physikalische Grundlagen in der Praxis (Schwerpunkt, Standsicherheit, Tragfähigkeit, Lastaufnahme, Verfahren von Lasten, Standsicherheit, Fahren von Kurven /  Schrägen / Ebenen / Aufzügen / Straßen, Arbeiten am Regal)

Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer Erstunterweisung ("Staplerschein")

In Kombination mit anderen Seminaren aus unsrem Modulbaukasten ist für Beschäftigte eine Bezuschussung der Seminarkosten von bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit möglich.

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Preis

75,00 €

Dauer

4 Std. (Samstag 8:00-12:00)

Termine


06.09.2025
06.12.2025

Hinweis

Auf Anfrage auch als Inhouseschulung

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Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.

Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.