Jährliche Unterweisung im Umgang mit Flurförderzeugen
Nach den Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 § 4 i.V. mit DGUV Regel 100-001 Nr. 2.3) dürfen mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen nur Personen beschäftigt werden, die entsprechend unterwiesen sind. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen zu wiederholen. Dies gilt auch für den Umgang mit Flurförderzeugen (z. B. Gabelstaplern).
Inhalt:
Anforderungen an den Fahrer (Eignung, Fahrauftrag, Betriebsanweisung, Betriebsanleitung, bestimmungsbemäße Verwendung, PSA)
Physikalische Grundlagen in der Praxis (Schwerpunkt, Standsicherheit, Tragfähigkeit, Lastaufnahme, Verfahren von Lasten, Standsicherheit, Fahren von Kurven / Schrägen / Ebenen / Aufzügen / Straßen, Arbeiten am Regal)
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer Erstunterweisung ("Staplerschein")
In Kombination mit anderen Seminaren aus dem Modulbaukasten Kraftverkehr/Logistik ist eine Bezuschussung der Seminarkosten von bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit möglich.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten und eine Ausbildung dafür absolviert haben
Preis
75,00 €
Dauer
4 Std. (Samstag 8:00-12:00)
Termine
07.12.2024