Jährliche Unterweisung im Umgang mit Flurförderzeugen

Nach den Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 § 4 i.V. mit DGUV Regel 100-001 § 23) dürfen mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen nur Personen beschäftigt werden, die entsprechend unterwiesen sind. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen zu wiederholen. Dies gilt auch für den Umgang mit Flurförderzeugen (z. B. Gabelstaplern).

Inhalt:

Anforderungen an den Fahrer (Eignung, Fahrauftrag, Betriebsanweisung, Betriebsanleitung, bestimmungsbemäße Verwendung, PSA)

Physikalische Grundlagen in der Praxis (Schwerpunkt, Standsicherheit, Tragfähigkeit, Lastaufnahme, Verfahren von Lasten, Standsicherheit, Fahren von Kurven /  Schrägen / Ebenen / Aufzügen / Straßen, Arbeiten am Regal)

Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer Erstunterweisung ("Staplerschein")

Zielgruppe

Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten und eine Ausbildung dafür absolviert haben

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Preis

69,00 €

Dauer

4 Std. (Samstag 8:00-12:00)

Termine

18.03.2023 - ausgebucht
17.06.2023
16.09.2023
09.12.2023

Hinweis

Auf Anfrage auch als Inhouseschulung

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