Fahrerlaubnis und Fachkunde für Berufskraftfahrer

Führerscheinausbildung

  • Pkw - Klasse BE (20 UE) - Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
  • Lkw - Klassen C1/C1E (128 UE) - Kfz über 3,5 bis 7,5 t zG mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zG, Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t zG
  • Lkw - Klassen C/CE (161 UE) - Kfz über 3,5 t zG mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zG
  • Bus - Klassen D/DE (230 UE) - Kfz mit mehr als 16 Personen außer Fahrer mit Anhänger über 750 kg zG
  • Zugmaschinen - Klasse T (86 UE) - Zugmaschine, auch mit Anhänger, für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 60 km/h bbH

Fachkundenachweise für den gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr

  • Beschleunigte Grundqualifikation im Güter- oder Personenkraftverkehr (194 UE)
    oder Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger (47 UE)
  • Berufskraftfahrer-Weiterbildung im Güter- oder Personenkraftverkehr (47 UE)
  • Ladungssicherung (10 UE)
  • Bedienung von Lkw-Ladekranen (19 UE)
  • Gefahrgutfahrerausbildung ADR Basis (22 UE) und ADR Tank (14 UE)

Zugangsvoraussetzungen: Gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, gesundheitliche Eignung, erfolgreiches Aufnahmeverfahren (Gespräch, Test); bei Führerscheinausbildung zusätzlich: erfolgreiche Antragstellung beim Straßenverkehrsamt
Dauer: variabel, je nach Lehrgangskombination //  Einstieg laufend möglich
Unterrichtszeiten: Mo 8:30-16:30 // Di-Do 7:45-16:30 Uhr // Fr 7:45 -13:15 Uhr - Fahrstunden finden auch außerhalb der angegebenen Zeiten statt
Teilnehmerzahl: max. 12 bis 25 je nach Lehrgang
Lernmittel: Den Teilnehmern werden alle erforderlichen Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Förderung: Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit / vom Jobcenter oder Bewilligung des Kostenträgers (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst)
Kosten: Die zertifizierten Kosten (Lehrgangsgebühren, Lernmittel) werden unmittelbar an die DEULA gezahlt.

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Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.

Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.