LBM 9 Datenübertragungssysteme

Der Lehrgang findet im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung Land- und Baumaschinenmechatroniker/in statt. Im Einzelfall ist die Teilnahme von Personen möglich, die sich nicht in dieser Ausbildung befinden.

Inhalt:

Analyse von Datenübertragungssystemen
Aufbau und Funktionsweise von integrierten und nachgerüsteten Datenbus- und Übertragungssystemen.
Identifizieren, Messen und Prüfen von Datenbus-Systemen (z.B. Can-, Iso-, Lin-, Sent-Bus).
Aufbau und Funktionsweise von integrierten und nachgerüsteten Telemetrie-Systemen.
Identifizieren und Messen von Telemetrie-Systemen (z.B. GPS, RTK).
Systemzustände mit Hilfe von Diagnosesystemen ermitteln, mit Informationen aus Datenbanken abgleichen und Ergebnisse bewerten.
Informationsfluss in den branchentypischen Prozessen in vernetzten Systemen sicherstellen, Vernetzungspläne und Fehlersuchprogramme anwenden.

Eingrenzen, Bestimmen und Bewerten von Störungen und deren Ursachen in Datenübertragungssystemen
Fehler und Störungen in vernetzten Systemen eingrenzen und bestimmen.
Fehlerquellen in elektrischen und elektronischen Komponenten vernetzter Systemen durch Prüfen und Messen feststellen, durch Prüfprotokolle dokumentieren, bewerten und Möglichkeiten zur Behebung darstellen.
Rückstellungen und Grundeinstellungen an Systemen durchführen und Lernwerte anpassen.
Einstellarbeiten an Land- und Baumaschinen und Systemen vornehmen.

Nachrüsten und Inbetriebnahme von Gesamt- und Teilsystemen
Kompatibilität der Systeme nach Kundenanforderung, unter Berücksichtigung der CE- und Herstellervorgaben sicherstellen.
Nachrüstsystem installieren und in das Gesamtsystem integrieren.
Softwareversionen prüfen und updaten.
Inbetriebnahme und Funktionsprüfung durchführen, dokumentieren, speichern und System an den Kunden übergeben.

Die Ausbildung im Dualen System setzt sich aus den Säulen Betriebliche Berufsausbildung und Berufsschule zusammen. Die Überbetriebliche Unterweisung - kurz ÜLU, ÜBL oder ÜBA genannt - ergänzt im Handwerk die Betriebliche Ausbildung. Ziel der Überbetrieblichen Unterweisung in den gemeinsamen Lehrwerkstätten des Handwerks ist es, unabhängig von den Tätigkeitsschwerpunkten einzelner Ausbildungsbetriebe eine gleichmäßig hohe Ausbildungsqualität in der von den Ausbildungsordnungen geforderten Breite zu sichern.

Die Überbetriebliche Unterweisung erhöht die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktflexibilität der Auszubildenden, indem sie eine Vervollständigung und Vertiefung relevanter Ausbildungsinhalte in produktionsunabhängigen, handlungsorientierten Lernräumen ermöglicht. Gleichzeitig stützt sie qualitätssichernd die betrieblichen Ausbildungsplätze für die Jugendlichen, indem sie die kleinen und mittleren Unternehmen bei speziellen und aufwendigen Ausbildungsaufgaben unterstützt. Die Überbetriebliche Unterweisung trägt somit dazu bei, die Jugendlichen in Beruf und Gesellschaft zu integrieren und sie zu flexiblen Fachkräften heranzubilden. Durch ihre Innovationsimpulse stellt die Überbetriebliche Unterweisung zudem ein wirksames Instrument der Gewerbeförderung im Handwerk dar. Die Überbetriebliche Unterweisung wird mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Europäischen Union und - aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages - des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durchgeführt.

Preis

auf Anfrage

Dauer

5 Tage

Termine

auf Anfrage

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