Berufskraftfahrer-Weiterbildung (Tagesseminar)

Kraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr müssen alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung (sogenannte „5 Module“) absolvieren. Die Berufskraftfahrerqualifikation wird im Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert. Der Fahrerqualifizierungsnachweis hat den bisherigen Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein ersetzt, der Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein behält aber bis zum Ablaufdatum seine Gültigkeit.

Die Weiterbildung muss insgesamt 35 Stunden (je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von jeweils 7 Stunden betragen. Eine Prüfung findet nicht statt. In Tagesseminaren bieten wir jeweils Themen aus den drei Kenntnisbereichen an:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Als Berufskraftfahrer-Weiterbildung anerkannt sind auch:
ADR-Basiskurs
ADR-Fortbildung

Gern schulen wir Ihre Mitarbeiter auch in Gruppen- oder Inhouseseminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Alternativ bieten wir die sogenannten "5 Module" auch als Wochenseminar an.

In Kombination mit anderen Seminaren aus unserem Modulbaukasten ist für Beschäftigte eine Bezuschussung der Seminarkosten von bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit möglich.

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Preis

115,00 € inkl. Frühstücksimbiss

Dauer

1 Tag (Samstag)

Termine

08.11.2025
29.11.2025 - 4 Plätze frei

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Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.

Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.