Auffrischung AS Baum II

- Erfolgreich absolvierter Lehrgang AS Baum II oder ein gleichwertiger Abschluss (z. B. DGUV-Modul D)
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung für gefährliche Baumarbeiten, ausgestellt durch einen Arbeitsmediziner, nicht älter als 24 Monate. Empfohlene Untersuchungsgrundsätze: G25 (Maschinenbedienung am Boden) und  G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr/Höhentauglichkeit). Die Bescheinigung muss die Begriffe „Eignung“ oder „Tauglichkeit“ und „gefährliche Baumarbeiten“ enthalten. Ersatzweise kann dieser vom Arbeitsmediziner unterschriebene Vordruck verwendet werden. Der Nachweis ist uns möglichst frühzeitig vor Lehrgangsbeginn einzureichen.
- Schutzausrüstung: Motorsägenhelm mit Gehörschutz und Visier, Schnittschutzhandschuhe mit Schnittschutz im Unterarmbereich mittels Stulpe, Schnittschutzjacke mit Schnittschutz im Bauchbereich, Schnittschutzhose mindestens der Schnittschutzklasse 1 mit Motorsägenpiktogramm und Schnittschutzschuhe EN ISO 17249 mit Motorsägenpiktogramm.

Jährliche Unterweisungen zur Gefahrenvorbeugung und zum Arbeitsschutz sind eine sinnvolle Maßnahme, um das Unfallrisiko beim Umgang mit Motorsägen zu reduzieren und einen störungsfreien Betriebsablauf sicherzustellen. Handeln Sie verantwortungsvoll und bleiben Sie auf dem neuesten fachlichen und sicherheitstechnischen Stand.

In diesem Seminar frischen Sie Ihre Kennnisse auf und besprechen und beurteilen konkrete Problemstellungen bei der Arbeit mit Motorsägen in der Hubarbeitsbühne.

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Preis

495,00 €

Dauer

2 Tage

Termine

auf Anfrage

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Als Unternehmer*in können Sie von staatlicher Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts profitieren. Unser Modulbaukasten enthält alle Seminare, die auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (Maßnahmenummer 367 138 24). Die von Ihnen gewählte Kurskombination muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.

Solo-Selbstständige können durch das ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung bekommen.