Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im GaLaBau
Durchführung elektrotechnischer Montagearbeiten auf Baustellen, auf Grundlage des DGUV Grundsatzes 303-001 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Inklusive Grundlagen moderner Steuerungstechnik von Beleuchtungs-, Bewässerungs- und Teichanlagen.
15 Tage = 161 UE


Reparaturschweißen
Reparatur- und Instandhaltungsschweißungen mittels E-, MAG- oder WIG-Schweißverfahren. An Vorkenntnissen ausgerichtet, bei Bedarf mit DVS-Schweißerprüfung(en) nach DIN EN ISO 9606-1 und -2.
3 Tage = 30 UE


Fahrerlaubnis Klasse C/CE in Kombination
LKW über 3.500 kg zG mit Anhänger über 750 kg zG
ca. 15 Tage = 161 UE


Anhänger-Fahrerlaubnis Klasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg bis 3.500 kg zG, in Kombination bis 7.000 kg zG
ca. 3 Tage = 20 UE


Fahrerlaubnis Klasse T
Zugmaschine, auch mit Anhänger, für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und bis 60 km/h bbH
ca. 9 Tage = 86 UE


Beschleunigte Grundqualifikation
Gewerbliche Kraftfahrer im Güterverkehr müssen zusätzlich zum Führerschein eine besondere Qualifikation nachweisen. Inhaber einer LKW-Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 sind zur Grundqualifikation mit IHK-Prüfung verpflichtet
20 Tage = 194 UE


Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Gewerbliche Kraftfahrer im Güterverkehr sind alle fünf zur Weiterbildung („5 Module“) verpflichtet
5 Tage = 47 UE


Ladungssicherung
Fachgerechte Verladung und Sicherung von Maschinen und Material nach DIN EN 12195-1
1 Tag = 10 UE


Zugangsvoraussetzungen: Gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, gesundheitliche Eignung; für Fahrerlaubnisausbildung: erfolgreiches Aufnahmeverfahren (Gespräch, Test)
Dauer: individuell, mindestens 121 Unterrichtsstunden
Unterrichtszeiten: Mo-Fr 8:00-16:30 Uhr // Fr 8:00-13:30 Uhr - Fr bis 16:30 Uhr bei Kombinationen mit Fahrschule (außerdem Abend- und Nachtfahrstunden)
Teilnehmerzahl: jeweils max. 12
Lernmittel: Den Teilnehmern werden alle erforderlichen Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Förderung: Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters oder Bewilligung des Kostenträgers (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst)
Kosten: Die zertifizierten Kosten (Lehrgangsgebühren, Lernmittel) werden unmittelbar an die DEULA gezahlt.